Risikoanalyse

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) stellt an Unternehmen die Anforderung, eine umfassende Risikoanalyse ihrer Lieferketten vorzunehmen, um mögliche Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltschutz aufzudecken. Diese Vorgabe gilt als fundamentaler Schritt zur Einhaltung des Gesetzes, wobei nicht nur direkt betroffene Unternehmen, sondern auch kleinere Zulieferer, die in die Lieferketten dieser Unternehmen eingebunden sind, indirekt beeinflusst werden.

Verpflichtete Unternehmen müssen eine detaillierte Überprüfung sowohl ihrer internen Abläufe als auch der Praktiken ihrer direkten und indirekten Zulieferer durchführen. Die Durchführung dieser Analyse sollte in regelmäßigen Abständen erfolgen, um auf Änderungen oder neue Risiken angemessen reagieren zu können. Ein wesentlicher Teil dieser Anforderung ist die Einrichtung von Überwachungssystemen, die eine kontinuierliche Beobachtung der Lieferkette ermöglichen. Zudem ist die Schulung von Arbeitnehmenden und Zulieferern hinsichtlich Menschenrechts- und Umweltstandards nach dem LkSG entscheidend, um das Risikobewusstsein zu schärfen und präventiv gegen mögliche Verstöße vorzugehen. Die Förderung von Kooperation und Dialog mit Zulieferern spielt eine wichtige Rolle bei der Identifizierung und Behebung von Risiken.

Kleinere Unternehmen, die als Zulieferer für unter das LkSG fallende Unternehmen tätig sind, sollten ebenfalls eine proaktive Haltung einnehmen, auch wenn sie nicht direkt von den gesetzlichen Anforderungen betroffen sind. Eine eigenständige Bewertung potenzieller Risiken kann ihre Position stärken und sie als verantwortungsbewusste Partner auszeichnen. Des Weiteren ist eine transparente Darstellung der Geschäftspraktiken sowie eine sorgfältige Dokumentation förderlich, um das Vertrauen der Geschäftspartner zu festigen. Die Kooperationsbereitschaft bei der Bereitstellung von Informationen und die Unterstützung bei der Durchführung von Risikoanalysen sind ebenfalls von großer Bedeutung. Zugleich gibt das BAFA in seiner letzten Handreichung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette insbesondere KMU eine Reihe von Verteidigungsmöglichkeiten an die Hand wie einstweilige Rückfragen oder den Verweis auf Datenschutz sowie ein eigenes Risikomanagementsystem, wenn diese unangemessen von den verpflichteten Unternehmen in Anspruch genommen werden.