Treibhausgase (Emissionshandelssystem)
Das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS), das finanzielle Anreize für die Reduktion von Treibhausgasemissionen durch den Handel mit Emissionsrechten schafft, wird ab 2024 auf den Seeverkehr ausgeweitet. Diese Erweiterung soll den emissionsintensiven Seeverkehrssektor zur Dekarbonisierung anregen, der weltweit für einen erheblichen Anteil der Treibhausgasemissionen verantwortlich ist. Bisherige Maßnahmen wie das Überwachungs- und Berichtssystem für Emissionen und die Klimaschutzstrategie der International Maritime Organization (IMO) setzten keine verbindlichen Reduktionsziele. Die Einbeziehung des Seeverkehrs in das EU ETS ist daher ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung seiner Umweltauswirkungen.
Ab 2024 werden große Fracht- und Passagierschiffe erfasst, wobei bestimmte Schiffstypen ausgenommen sind. Geografisch betrachtet werden Emissionen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums sowie teilweise von und zu EWR-Häfen erfasst. Die Regelung beginnt mit CO₂-Emissionen und wird ab 2026 auch Methan und Lachgas umfassen. Schifffahrtsunternehmen müssen Überwachungs-, Berichts- und Abgabepflichten nachkommen, wobei in der Anfangsphase nur ein Teil der Zertifikate abgegeben werden muss.
Zur Vermeidung von Ausweichmanövern legt die EU „benachbarte Containerhäfen“ fest, die nicht als Anlaufhäfen gelten. Der Innovationsfonds unterstützt die Entwicklung umweltfreundlicher Schiffe und Hafeninfrastrukturen, was Unternehmen Anreize bietet, in nachhaltige Technologien zu investieren. Ähnliche Anpassungen betreffen auch den Luftverkehr, wo das Emissionscap ab 2024 jährlich sinkt und die kostenlose Zuteilung von Berechtigungen ausläuft, was den finanziellen Anreiz zur Emissionsreduktion erhöht.
Diese Maßnahmen unterstreichen das Engagement der EU für eine umfassende Klimapolitik und fordern Unternehmen auf, in CO₂-arme Technologien zu investieren und den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft zu beschleunigen.
Das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) stellt eine Schlüsselkomponente der Klimapolitik der Europäischen Union dar, um Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Klimaziele zu erreichen. Durch das Festlegen von Obergrenzen für Emissionen und den Handel mit Emissionsrechten schafft das EU ETS finanzielle Anreize für Unternehmen, ihre Emissionen zu senken. Ab 2024 erfährt das System eine bedeutende Erweiterung, indem es auch auf den Seeverkehr ausgeweitet wird, wodurch erstmals Schiffsemissionen einen Preis erhalten. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Seeverkehrssektor zur Dekarbonisierung zu bewegen und die Treibhausgasemissionen zu reduzieren.
Der Seeverkehr, der weltweit zu den emissionsintensivsten Branchen zählt, trägt signifikant zu den Treibhausgasemissionen bei. Trotz erster Schritte zur Regulierung und Überwachung der Emissionen durch die EU und die International Maritime Organization (IMO), fehlten bisher verbindliche Minderungsziele. Die Einbeziehung des Seeverkehrs in das EU ETS markiert daher einen entscheidenden Fortschritt im Kampf gegen den Klimawandel.
Die Regelungen sehen vor, dass ab 2024 zunächst große Fracht- und Passagierschiffe erfasst werden. Ausnahmen gelten für bestimmte Schiffstypen wie Kriegsschiffe oder Fischereischiffe. Geografisch umfasst das System Emissionen von Fahrten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums sowie teilweise von und zu Häfen außerhalb des EWR. Ab 2024 werden CO₂-Emissionen berücksichtigt, ab 2026 auch Methan und Lachgas.
Für die Schifffahrtsunternehmen ergeben sich daraus Überwachungs-, Berichts- und Abgabepflichten, mit dem Ziel, eine schrittweise Reduktion der Emissionen zu erreichen. In der Übergangsphase müssen die Unternehmen zunächst nur einen Teil der Zertifikate für ihre Emissionen abgeben, was eine schrittweise Anpassung an das System ermöglicht.
Um Ausweichmanöver zu verhindern, werden „benachbarte Containerhäfen“ außerhalb des EWR festgelegt, die nicht als Anlaufhafen im Sinne des EU-ETS gelten. Dies soll die Integrität des Systems wahren und sicherstellen, dass die Emissionsreduktionsziele erreicht werden.
Auch der Luftverkehr erfährt Änderungen: Das Cap für Emissionen wird ab 2024 jährlich stärker gesenkt und der Anteil der kostenlos zugeteilten Berechtigungen reduziert. Diese Anpassungen signalisieren eine beschleunigte Transformation des europäischen Luftverkehrs hin zur Klimaneutralität, wobei Investitionen in CO₂-arme Technologien zunehmend rentabel werden.