Dezember 2012 Blog

Neues zu Leiharbeit, Familienpflegezeit und ausländischen Berufsabschlüssen


1. Änderungen bei der Leiharbeit – Drehtür blockiert


Ab 01.12.2011 greifen weitere Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). In unserem Mai-Newsletter hatten wir bereits darüber berichtet.
Die Neuregelung soll den Missbrauch von Leiharbeit verhindern und umfasst u.a. folgende Änderungen: Die Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit bedarf grundsätzlich einer behördlichen Erlaubnis. Das gilt auch für Unternehmen, die nicht gewerbsmäßig handeln, also ohne Gewinnerzielungsabsicht wirtschaften. Die „Drehtürklausel“ erschwert, dass Mitarbeiter entlassen und kurze Zeit später dort zu schlechteren Konditionen als Leiharbeitnehmer wieder eingestellt werden. Jeder Leiharbeitnehmer hat gleichen Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen wie die fest angestellten Mitarbeiter des Entleihbetriebs.

2. Einführung der Familienpflegezeit – neuer Sonderkündigungsschutz

Das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) tritt zum Jahreswechsel in Kraft. Es dient dem Ziel, die Vereinbarkeit von Beruf und häuslicher Pflege naher Angehöriger zu verbessern.
Ab 2012 können Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine bis zu zwei Jahre dauernde Familienpflegezeit vereinbaren. Dabei wird die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden verringert. Der Arbeitgeber stockt das Arbeitsentgelt in der Pflegephase auf und kann zu diesem Zweck ein zinsloses Darlehen aufnehmen. Beispiel: Verringern Arbeitnehmer und Arbeitgeber die wöchentliche Arbeitszeit auf die Hälfte, zahlt der Arbeitgeber während der Pflegephase 75 % des letzten Gehalts weiter. In der sog. Nachpflegephase bleibt es bei 75 % des Gehalts, bis das Wertguthaben wieder ausgeglichen ist.
Während der Familienpflegezeit und der Nachpflegephase darf dem Mitarbeiter grundsätzlich nicht gekündigt werden.
Das FPfZG enthält keinen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Familienpflegezeit, d.h. sie bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers.

3. Künftig leichtere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wird erleichtert und beschleunigt. Die Neuregelung soll die Zuwanderung von Fachkräften attraktiver machen und dem Fachkräftemangel in bestimmten Bereichen entgegenwirken.
Voraussichtlich ab dem Frühjahr 2012 wird das sog. Anerkennungsgesetz in Kraft treten. Fachkräfte mit ausländischem Berufsabschluss haben künftig Anspruch auf ein transparentes Verfahren, in dem die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation mit dem inländischen Berufsabschluss festgestellt wird. Die Prüfung soll in der Regel innerhalb von drei Monaten erfolgen.

Karsten Kujath, Rechtsanwalt

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