Nur zwei Tage vor der Verabschiedung der CSDDD im Rat hat dieser auch die Verordnung über ein Importverbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten (Forced Labour Regulation, oder abgekürzt: FLR) angenommen.
Am 15. März 2024 hat der Rat der Europäischen Union die EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, oder abgekürzt: CSDDD) im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) bestätigt.
Die Verordnung über Entwaldung und Waldschädigung ist seit Juni 2023 in Kraft. Verpflichtete Unternehmen müssen die EUDR bis zum 30. Dezember 2024 umsetzen (Kleine und mittlere Unternehmen bis zum 30. Juni 2025).
Am 19. April 2023 verabschiedete das Europäische Parlament die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten. Vorbehaltlich der förmlichen Billigung des Rates ist damit der Weg frei für mehr Schutz und Wiederherstellung der Wälder.
BMZ, BMAS und BMWi haben eine Einigung über ein neues Lieferkettengesetz bekanntgegeben. Große Unternehmen und ihre Zulieferer sollten sich auf das kommende Gesetz vorbereiten; es soll bereits zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.