Nur zwei Tage vor der Verabschiedung der CSDDD im Rat hat dieser auch die Verordnung über ein Importverbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten (Forced Labour Regulation, oder abgekürzt: FLR) angenommen.
Am 15. März 2024 hat der Rat der Europäischen Union die EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, oder abgekürzt: CSDDD) im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) bestätigt.
Die Verordnung über Entwaldung und Waldschädigung ist seit Juni 2023 in Kraft. Verpflichtete Unternehmen müssen die EUDR bis zum 30. Dezember 2024 umsetzen (Kleine und mittlere Unternehmen bis zum 30. Juni 2025).
Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament haben sich in den Trilogverhandlungen auf einen gemeinsamen Text für die europäische Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, abgekürzt CSDDD oder CS3D) geeinigt.
Die Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten ist am 30. Juni 2023 in Kraft getreten und begründet unternehmerische Sorgfaltspflichten für den Handel mit Soja, Ölpalme, Rindern, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz sowie daraus hergestellte, in der Verordnung gelisteten Erzeugnisse – und das bereits zum 30. Dezember 2024.
Die Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten hat im Eiltempo das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und tritt nun am 30. Juni 2023 in Kraft. Der Name der VO täuscht, da nicht nur Holz und Papier erfasst sind, sondern auch Rohstoffe, die für die Lebensmittel-, Kosmetik- und sogar die Automobilbranche höchst relevant…
Am 19. April 2023 verabschiedete das Europäische Parlament die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten. Vorbehaltlich der förmlichen Billigung des Rates ist damit der Weg frei für mehr Schutz und Wiederherstellung der Wälder.