06 April 2020 Pressemitteilungen

GvW Graf von Westphalen launcht zwei weitere eTools zum Umgang mit der Corona-Krise

Nachdem GvW Graf von Westphalen vor kurzem das eTool zum Online-Antrag von Kurzarbeitergeld entwickelt hat (mehr), bringt die Kanzlei nun zwei weitere digitale Werkzeuge zur Bewältigung der finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise auf den Markt:

Durch Anordnungen zur Betriebsschließung erleiden Unternehmen massive finanzielle Einbußen. Für Liquidität sorgen zwar die verschiedenen staatlichen Sofortprogramme, die aber wohl nur einen Teil der entstandenen Schäden ausgleichen können. Unternehmen können daneben möglicherweise eine weitere Entschädigung geltend machen. Unsere Kanzlei hat dazu ein Tool entwickelt, mit dem wir eine Entschädigung bei der zuständigen Behörde beantragen. Es besteht die Chance, die Behörden, Gerichte und nicht zuletzt die Politik durch die Stellung zahlreicher Entschädigungsanträge dazu zu bringen, eine Kompensation für die angeordneten Betriebsschließungen zu gewähren – was unserer Ansicht nach auch rechtlich geboten ist. Finden Sie hier weitere Informationen.

Unser zweites Tool betrifft die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nach dem neuen COVInsAG. Das jüngst beschlossene Gesetz verringert die Haftungsrisiken für Unternehmen, die nachweislich am 31.12.2019 (noch) zahlungsfähig waren. Für sie werden die Voraussetzungen für die zeitweise Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vermutet. Mit unserem Tool können Unternehmen schnell und kostenlos wesentliche Parameter für ihre Beurteilung der Zahlungsfähigkeit zum Stichtag ermitteln.

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