Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen prüfen: Neues Tool von GvW Graf von Westphalen

GvW Graf von Westphalen hat ein neues Tool entwickelt, mit dem die Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen identifiziert werden können.

Die Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates zur Änderung der EU-Amtshilferichtlinie 2011/16, sogenannte DAC 6, sieht vor, dass grenzüberschreitende Steuergestaltungen seit dem 1. Juli 2020 dem Fiskus innerhalb von 30 Tagen zu melden sind. Diese Richtlinie ist inzwischen in deutsches Recht umgesetzt worden – überraschend hat Deutschland die Meldefristen anders als von der EU-Kommission empfohlen nicht verlängert. Meldepflichtig sind stark vereinfacht bestimmte Gestaltungen, die mehr als eine Jurisdiktion einbeziehen und, wie vom Gesetz anhand von Kennzeichen definiert, steuerlich relevant/potentiell aggressiv sein können. Die Meldepflichten gelten auch rückwirkend: Grenzüberschreitende Steuergestaltungen sind bis Ende August 2020 nachzumelden, wenn sie zwischen dem 25. Juni 2018 und dem 30. Juni 2020 umgesetzt worden sind oder wenn ihre Umsetzung in diesem Zeitraum begonnen hat. In diesen Fällen soll allerdings beanstandungsfrei eine Meldung bis zum 30. September 2020 möglich sein.

„Der Anwendungsbereich der neuen Meldepflichten ist nicht zu unterschätzen“, erklärt Dr. Frank Tschesche, Leiter der Steuerrechtspraxis bei GvW. „Dass klassische Intermediäre, wie Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer Adressaten der neuen Vorschriften sein können, ist klar. Dass aber auch Steuerabteilungen in Unternehmen und Nutzer von Steuergestaltungen betroffen sein können, ist häufig nicht bekannt“.

An dieser Stelle setzt das neue GvW-Tool an. Es beinhaltet eine kostenlose Ersteinschätzung, inwieweit Unternehmen von der Meldepflicht betroffen sind. Eine individuelle Rechtsberatung kann die Nutzung des Tools aber nicht ersetzen. Wenden Sie sich hier gerne an das Frankfurter Team um Dr. Frank Tschesche, das sich „zunehmend stark“ (JUVE Handbuch Steuern 2020) im Bereich Tax Compliance präsentiert.

Die Kanzlei hat das Tool erneut mit Bryter entwickelt – einer Automationssoftware, mit der Unternehmen selbst interaktive Applikationen für repetitive Prüfungen und Entscheidungen erstellen können. Hier finden Sie die weiteren Tools der GvW e-Services.

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