GvW Veranstaltung

17 Dezember 2015
Hamburg

Unterbringung von Flüchtlingen - Baurecht in Krisenzeiten

Die Flüchtlingsströme nach Deutschland reißen nicht ab. Das Gemeinwesen sieht sich erheblichen Aufgaben bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden ausgesetzt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen erschweren die politisch gewollte flexible und kurzfristige Unterbringung der Flüchtlinge zum Teil deutlich.

 

Um rechtliche Hemmnisse abzubauen, wurden Ende letzten Jahres zahlreiche Änderungen des Baugesetzbuches verabschiedet und das Vergaberecht flexibilisiert. Als Teil des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes sind am 24.10.2015 weitere Erleichterungen im Bauplanungsrecht und bei den energetischen Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in Kraft getreten. Auch die Energieeinsparverordnung wurde geändert . Schließlich planen einige Bundesländer Erleichterungen im Bauordnungsrecht, etwa Niedersachen. Darüber hinaus wird die Unterbringung auf der Grundlage des Allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts diskutiert. So ermöglichen Hamburg und Bremen die Sicherstellung privater Grundstücke und Gebäude zur Flüchtlingsunterbringung.

 

Dr. Dietrich Drömann und Dr. Andreas Wolowski informieren in diesem Seminar des vhw Bundesverbands über die durch die gesetzlichen Änderungen eröffneten Erleichterungen für die Zulassung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge. Weitere Informationen zum Semionar finden Sie hier.

Hotel Hafen Hamburg

Seewartenstraße 9

20459 Hamburg

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