Zollrecht

Rechtliche Beratung zum Zollkodex (ZK) und Unionszollkodex (UZK)

Import und Export von Waren sind durch das europäische Zollrecht reguliert. Die Europäische Union hat mit dem Zollkodex und der Durchführungsverordnung zum Zollkodex ein Zollrecht geschaffen, das in Deutschland unmittelbar gilt. Zum 1. Mai 2016 wurde das geltende Zollrecht durch den Zollkodex der Union und seine Durchführungsrechtsakte abgelöst.

Wir beraten und vertreten Sie in allen zollrechtlichen Angelegenheiten vor nationalen Zollbehörden und der Europäischen Kommission sowie vor deutschen und europäischen Gerichten. Wir begleiten ferner beim Übergang zum UZK.

Unsere Kanzlei wird insbesondere tätig


im Zusammenhang mit zollrechtlichen Bewilligungen und Vereinfachungen, z. B. bei der Beantragung des AEO-Status, des Status eines zugelassenen Empfängers, der Bewilligung eines Zolllagers oder von Veredelungsverkehren


bei der Abwehr von von Einfuhrabgaben und Zollnacherhebungen (Drittlandszölle, Antidumpingzölle, Zusatzzölle)


bei der Eintarifierung von Waren und im Zusammenhang mit verbindlichen Zolltarifauskünften


bei der Ermittlung des richtigen Zollwertes, insb. im Zusammenhang mit Lizenzgebühren und Transferpreisen


bei der Bestimmung des Ursprungs von Waren und der Ausnutzung von Zollpräferenzen


im Verfahren um Erlass und Erstattung von Einfuhrabgaben


bei der zollrechtlichen Compliance (Customs Compliance Programme, Compliance Report)


bei der Begleitung von Zollprüfungen und – gegebenenfalls strafrechtlichen – Ermittlungsmaßnahmen der nationalen Zollbehörden und des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung („OLAF")


bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Schadensersatz- und Amtshaftungsansprüche


in Fällen der Grenzbeschlagnahme


 

Internationales Zollrecht

In anderen Mitgliedstaaten der EU und in Drittstaaten arbeiten unsere Anwältinnen und Anwälte mit spezialisierten Kanzleien zusammen und gewährleisten auch dort eine kompetente Vertretung; in China vor allem über unser Büro in Shanghai.

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