Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sollen auch Genehmigungsverfahren für untertägige Wasserstoffspeicher deutlich beschleunigt werden.
Im Juni dieses Jahres hat das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869“…
Am 16. November 2024 sind mit der Novelle der 4. BImSchV Genehmigungserleichterungen für kleine Elektrolyseure in Kraft getreten.
Die Politik strebt eine vollständige Digitalisierung der Genehmigungsverfahren an. Was bedeutet das für die elektronische Einreichung von Antragsunterlagen im Planfeststellungsverfahren?
Das Verfahren der für den weiteren Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur wichtigen Novelle der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) steht kurz vor dem Abschluss.
Seit dem 28. April 2024 ist die Unionsliste in Kraft. Erstmals umfasst die Liste auch 65 Elektrolyseure und Wasserstoffinfrastrukturprojekte.
Seit dem 28. April 2024 ist die neue Delegierte Verordnung (EU) 2024/1041 der Kommission (die „Unionsliste“) zur Verordnung (EU) 2022/869 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur (TEN-E Verordnung) in Kraft. Erstmals umfasst die Liste auch 65 Elektrolyseure und Wasserstoffinfrastrukturprojekte.
Nach der RED III können die Mitgliedstaaten Infrastrukturgebiete ausweisen, in denen die Zulassungsverfahren für Speicher- und Netzvorhaben gestrafft werden. Die Umsetzung ins nationale Recht soll durch den neuen § 12j EnWG-E erfolgen.
Die Bundesregierung wird im Rahmen einer Carbon Management-Strategie die Grundlagen zur Nutzung und zur Speicherung von CO2 schaffen. Dafür hat sie am 6. Februar 2024 die Eckpunkte vorgelegt.
Der Bundestag hat am 14. März 2024 der Neufassung der Siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zugestimmt.
Die Bundesregierung hat sich am 5. Februar 2024 auf eine „Kraftwerksstrategie“ geeinigt. Danach sollen zunächst Kapazitäten von bis zu 10 GW an Gas-Kraftwerksleistung ausgeschrieben werden.
Die novellierte 37. BImSchV wurde im Dezember 2023 von der Bundesregierung beschlossen. Sie legt fest, unter welchen Bedingungen der Strom zur Herstellung von RFNBO als vollständig erneuerbar gilt und der mit diesem Strom erzeugte Kraftstoff auf die THG-Quote angerechnet werden darf.
Die EU-Kommission hat am 31. Dezember 2021 einen Vorschlag zur Klassifizierung der Atomenergie gemäß der Taxonomie-Verordnung der EU vorgelegt.
Mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) soll die Sammelquote von Elektro- und Elektronikaltgeräten (kurz: „EAG“ oder „Altgeräte“) erhöht werden. Denn bislang wird die von der EU vorgegebene Sammelquote von 65 % nicht erreicht. Die Änderungen werden unter anderem dazu führen, dass wir unsere defekte…

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