Was ist bei Datentransfers in die USA und andere Drittstaaten zu beachten? Datentransfer in die USA können nicht mehr auf das sog. Safe Harbor-Abkommen gestützt werden. Dies hatte der EuGH im Herbst 2015 entschieden. Seitdem muss man auf Alternativen zurückgreifen: Standardvertragsklauseln oder den Privacy Shield, der im Juli in Kraft getreten ist.
Der überarbeitete Bitkom-Leitfaden zur „Übermittlung personenbezogener Daten – Inland, EU-Länder, Drittländer“ schafft jetzt Orientierung und mehr Sicherheit bei Datentransfers in die USA und andere Drittstaaten. Außerdem gibt das Werk, das der Berliner GvW-Partner Arnd Böken als einziger Rechtsanwalt mit verfasst hat, einen Ausblick zur neuen Datenschutz-Grundverordnung, die im Mai 2018 in Kraft treten wird. Der Leitfaden kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.
Der Bitkom-Leitfaden ist eine weitere maßgebliche Veröffentlichung im Datenschutz aus 2016, an der GvW-Anwälte mitgewirkt haben. Bereits im Juni hatte der VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.) den vom Frankfurter GvW-Partner und Praxisgruppenleiter IT und Datenschutz Stephan Menzemer verfassten Leitfaden zum Datenschutz bei Industrie 4.0 veröffentlicht (mehr).
Um Datenschutz geht es insbesondere auch in der Veranstaltungsreihe „Update IT-Recht 2017“ von Amadeus Fire, die mit der Veranstaltung am 24. Januar in Berlin beginnen wird. In insgesamt zehn deutschen Städten werden unsere IT und Datenschutz-Experten Sie anhand praktischer Fälle aus der täglichen Mandatspraxis auf den neuesten Stand bringen.
Die GvW IT und Datenschutz-Praxis hat in 2016 zahlreiche Auszeichnungen erhalten. Nachdem die JUVE-Redaktion dem Team die größte Entwicklung bescheinigt hatte (mehr), folgten Auszeichnungen bei Handelsblatt/Best Lawyers, The Legal 500 Deutschland, Chambers Europe und jüngst auch bei kanzleimonitor.de, der aktuellen Studie des Bundesverbandes der Unternehmensjuristen (mehr).