Bitkom-Leitfaden schafft Sicherheit für Datentransfers in die USA und andere Drittstaaten
Was ist bei Datentransfers in die USA und andere Drittstaaten zu beachten? Datentransfer in die USA können nicht mehr auf das sog. Safe Harbor-Abkommen gestützt werden. Dies hatte der EuGH im Herbst 2015 entschieden (mehr). Seitdem muss man auf Alternativen zurückgreifen: Standardvertragsklauseln oder den Privacy Shield, der im Juli in Kraft getreten ist.
Der überarbeitete Bitkom-Leitfaden zur „Übermittlung personenbezogener Daten – Inland, EU-Länder, Drittländer“ schafft jetzt Orientierung und mehr Sicherheit bei Datentransfers in die USA und andere Drittstaaten. Außerdem gibt das Werk, das der Berliner GvW-Partner Arnd Böken als einziger Rechtsanwalt mit verfasst hat, einen Ausblick zur neuen Datenschutz-Grundverordnung, die im Mai 2018 in Kraft treten wird. Der Leitfaden kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.
Der Bitkom-Leitfaden ist eine weitere maßgebliche Veröffentlichung im Datenschutz aus 2016, an der GvW-Anwälte mitgewirkt haben. Bereits im Juni hatte der VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.) den vom Frankfurter GvW-Partner und Praxisgruppenleiter IT und Datenschutz Stephan Menzemer verfassten Leitfaden zum Datenschutz bei Industrie 4.0 veröffentlicht (mehr).
Um Datenschutz geht es insbesondere auch in der Veranstaltungsreihe „Update IT-Recht 2017“ von Amadeus Fire, die mit der Veranstaltung am 24. Januar in Berlin beginnen wird. In insgesamt zehn deutschen Städten werden unsere IT und Datenschutz-Experten Sie anhand praktischer Fälle aus der täglichen Mandatspraxis auf den neuesten Stand bringen. Melden Sie sich dazu hier an.
Die GvW IT und Datenschutz-Praxis hat in 2016 zahlreiche Auszeichnungen erhalten. Nachdem die JUVE-Redaktion dem Team die größte Entwicklung bescheinigt hatte (mehr), folgten Auszeichnungen bei Handelsblatt/Best Lawyers, The Legal 500 Deutschland, Chambers Europe und jüngst auch bei kanzleimonitor.de, der aktuellen Studie des Bundesverbandes der Unternehmensjuristen (mehr).
Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
H4 Hotel Mönchengladbach im BORUSSIA-PARK – Im Fußball-Hotel die Bundesliga hautnah erleben
Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.