Erneuter Erfolg für GvW Graf von Westphalen vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht
Zum wiederholten Male hat GvW Graf von Westphalen die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg erfolgreich in einem Verfahren vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht vertreten.
Den Hintergrund des Verfahrens bildet eine von der Bürgerschaft im Dezember 2013 beschlossene Wahlrechtsänderung, mit der eine Dreiprozent-Sperrklausel für Bezirksversammlungswahlen und eine Fünfprozent-Sperrklausel für Bürgerschaftswahlen in der Landesverfassung verankert wurden. Diese Änderung wird von einer Bürgerinitiative abgelehnt. Die Initiative begann daher ebenfalls noch im Dezember 2013 mit der Sammlung von Unterschriften, mit der die Durchführung eines Volksentscheides über die Wahlrechtsänderung erreicht werden soll.
Rechtliche Uneinigkeit bestand über die Frage, wie sich die Unterschriftenaktion auf die Wirksamkeit der von der Bürgerschaft beschlossenen Wahlrechtsänderung auswirke. Die Bürgerinitiative vertrat insofern die Auffassung, dass das Inkrafttreten des Gesetzes durch die Aktion zeitlich aufgeschoben werde. Demgegenüber gingen sowohl der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg als auch die Bürgerschaft selbst davon aus, dass die Wahlrechtsänderung mit der Verkündung des Gesetzes wirksam geworden sei. Um diese Frage zu klären, leitete der Senat ein Verfahren vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht ein. Wie bereits in der Vergangenheit ließ sich die Bürgerschaft in diesem Verfahren durch Rechtsanwalt Dr. Ronald Steiling und Rechtsanwältin Saskia Soravia, beide GvW, vertreten.
Mit Beschluss vom 20. Februar 2014 (Az. HVerfG 4/13) hat das Hamburgische Verfassungsgericht nunmehr entschieden, dass das Inkrafttreten der Wahlrechtsänderung durch die Unterschriftenaktion nicht gehemmt werde. Damit hat sich das Gericht in vollem Umfang der von GvW für die Bürgerschaft vertretenen Rechtsauffassung angeschlossen.
Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
H4 Hotel Mönchengladbach im BORUSSIA-PARK – Im Fußball-Hotel die Bundesliga hautnah erleben
Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.