GvW Graf von Westphalen erzielt Erfolg gegen kommunale Wildtierverbote
In einem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren konnte GvW ein Gastspiel des Circus Krone in Darmstadt durchsetzen und damit ein deutliches Zeichen gegen rechtswidrige kommunale Wildtierverbote setzen.
Die Stadt Darmstadt hatte – wie eine Reihe anderer deutscher Städte – im Herbst 2012 das Mitführen von bestimmten Wildtierarten in Zirkusbetrieben auf ihrem Gemeindegebiet verboten. Die Bewerbung des Circus Krone für ein Gastspiel im Rahmen seiner Tournee 2013 wurde daraufhin unter Verweis auf dieses Verbot abgelehnt.
Das Gericht hat auf den von Rechtsanwalt Dr. Ronald Steiling (Partner bei GvW) gestellten Eilantrag in seinem Beschluss (3 L 89/13.DA) entschieden, dass die Ablehnung des Gastspiels rechtswidrig war. Die Widmung einer öffentlichen Einrichtung dürfe grundsätzlich nicht während eines laufenden Bewerbungsverfahrens zulasten des Bewerbers eingeschränkt werden.
Darüberhinaus hat das Gericht klargestellt, dass das verhängte Wildtierverbot in die von Artikel 12 Grundgesetz (GG) geschützte Berufsfreiheit der Zirkusbetriebe eingreife. Insbesondere ist das Gericht dem Argument gefolgt, dass das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden für einen solchen Eingriff keine ausreichende Grundlage darstelle und das verhängte Verbot keine Grundlage im Tierschutzgesetz fände.
Als Reaktion auf die Entscheidung des Gerichts haben neben der Stadt Darmstadt eine Reihe weiterer Städte von den dort verhängten Verboten wieder Abstand genommen. Der inzwischen rechtskräftige Beschluss ist damit ein wichtiger Erfolg für Zirkusbetriebe im Kampf gegen kommunale Wildtierver-bote.
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