Medizintechnik: SONOVA Gruppe zweifach mit GvW Graf von Westphalen gegen Wettbewerbszentrale erfolgreich
Das Landgericht Dortmund hat zwei Klagen der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. gegen die SONOVA Gruppe abgewiesen. In beiden Fällen sind die Richter der Argumentation der Anwälte von GvW Graf von Westphalen vollumfänglich gefolgt und haben einen Unterlassungsanspruch) verneint.
In dem Urteil vom 6. September 2018 (16 O 104/17, inzwischen rechtskräftig) ging es um die Zulässigkeit einer Werbeaussage für das Hörgerät Selectic Luna I „Unsichtbar. Niemand sieht es. Sie hören es“ und die Behauptung, das Hörsystem könne „unsichtbar im Ohr getragen“ werden. Das LG Dortmund sieht darin keine irreführende Werbung. Die gerügte Werbung ziele aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise erkennbar auf die Aussage ab, dass das Hörgerät beim alltäglichen Gebrauch von anderen Personen regelmäßig nicht bemerkt wird, so die Begründung. Bei der Inaugenscheinnahme konnten sich die Richter davon überzeugen, dass das Hörgerät einem unbefangenen Betrachter auch aus kurzer Distanz nicht auffällt.
Auch in der zweiten Entscheidung hat das Gericht zu Gunsten der GvW-Mandantin entschieden (Urt. v. 3. 12. 2018 – 19 O 25/18, noch nicht rechtskräftig). Streitgegenstand war eine Werbeanzeige mit der Aussage „Vom HNO-Arzt empfohlen“. In der konkreten Ausgestaltung der Anzeige hat das LG Dortmund nur eine unterschwellige Suggestion erkannt, mit deren Hilfe beim Kaufinteressenten die Assoziation von der Marke und der ärztlichen Empfehlung hängen bleiben soll. Das ist nach Auffassung des Gerichts ein erlaubtes Stilmittel und stellt keinen wettbewerbsrechtlichen Verstoß dar.
GvW hat die SONOVA Gruppe durch den Düsseldorfer Partner Dr. Joachim Mulch beraten. Herr Dr. Mulch begleitet die neue SONOVA-Marke GEERS seit vielen Jahren und hat im Bereich Medizintechnik bereits einige Grundsatzurteile erstritten (mehr).
Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
H4 Hotel Mönchengladbach im BORUSSIA-PARK – Im Fußball-Hotel die Bundesliga hautnah erleben
Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.