OVG Berlin-Brandenburg bestätigt Schließung des City Hostels Berlin
Die vom Bezirksamt Berlin eingeleiteten Vollstreckungsmaßnahmen zur Schließung des City Hostel in Berlin waren rechtmäßig. Dies hat das OVG Berlin-Brandenburg im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bestätigt und damit den Eilantrag des Betreibers zurückgewiesen.
Grundlage der Vollstreckungsmaßnahmen ist eine EU-Verordnung, die auf Basis von UN- und EU-Sanktionen u.a. Immobiliengeschäfte mit Nordkorea verbietet. Ziel ist es, damit zu verhindern, dass Nordkorea Devisen für sein Atomwaffenprogramm beschaffen kann. Das unmittelbar neben der nordkoreanischen Botschaft betriebene City Hostel dient als Exempel für die illegale Erzielung von Einnahmen des Regimes – es wird im Zentrum Berlins unter Verstoß gegen die Sanktionen geführt; vergleichbare Aktivitäten werden auch in anderen Staaten entfaltet.
Die GvW-Partner Dr. Lothar Harings und Dr. Alexander Freiherr von Aretin begleiten und vertreten die Eltern des in Nordkorea gefolterten und anschließend verstorbenen US-Studenten Otto Warmbier in Deutschland. Sie haben gegenüber der EU, den zuständigen Bundesministerien und dem Land Berlin auf eine Schließung des City Hostel und auf die konsequente Durchsetzung der EU-Sanktionen gegen Nordkorea hingewirkt.
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