Fremdpersonaleinsatz und Arbeitnehmerüberlassung

Der Einsatz von Fremdpersonal – etwa durch Werk- oder Dienstverträge oder über Zeitarbeitsfirmen – ist für viele Unternehmen unverzichtbar, birgt jedoch erhebliche rechtliche Fallstricke. Besonders die Abgrenzung zwischen erlaubnispflichtiger Arbeitnehmerüberlassung und selbstständigen Dienst- oder Werkverträgen ist komplex und in der Praxis  streitanfällig. Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) können neben der Fiktion eines Arbeitsverhältnisses mit dem Einsatzunternehmen weitere Folgen wie Bußgelder und Entzug von Erlaubnissen haben. Umso wichtiger ist es, alle Formen des Fremdpersonaleinsatzes laufend zu überwachen.

Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über fundierte arbeitsrechtliche und regulatorische Expertise im Bereich des Fremdpersonaleinsatzes. Sie unterstützen Unternehmen bei der Gestaltung der Verträge, führen Statusprüfungen durch und vertreten Mandanten gegenüber Aufsichtsbehörden oder in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen.

Tätigkeitsschwerpunkte der anwaltlichen Beratung im Zusammenhang mit Fremdpersonaleinsatz und Arbeitnehmerüberlassung:


Prüfung und Gestaltung von Werk-, Dienst- und Arbeitnehmerüberlassungsverträgen


Abgrenzung von echter Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung


Beratung zur Beantragung, Verlängerung oder Vermeidung einer AÜG-Erlaubnis


Risikoanalyse und Statusprüfung bestehender Vertragsverhältnisse


Vertretung in Prüfverfahren der Bundesagentur für Arbeit oder der Rentenversicherung


Unterstützung bei behördlichen Anordnungen, Bußgeldern oder Betriebsprüfungen


Entwicklung und Einführung von Compliance-Strukturen zum Fremdpersonaleinsatz


Beratung zur konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung und „Verleih zwischen Schwesterunternehmen“


Prozessvertretung bei Auseinandersetzungen um Scheinselbstständigkeit oder verdeckte Überlassung


Schulung von Personalverantwortlichen und Projektleitungen zu zulässigen Einsatzmodellen


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