Arbeitsrechtliches Frühstücksseminar
Fremdpersonaleinsatz und Arbeitnehmerüberlassung
Der Einsatz von Fremdpersonal – etwa durch Werk- oder Dienstverträge oder über Zeitarbeitsfirmen – ist für viele Unternehmen unverzichtbar, birgt jedoch erhebliche rechtliche Fallstricke. Besonders die Abgrenzung zwischen erlaubnispflichtiger Arbeitnehmerüberlassung und selbstständigen Dienst- oder Werkverträgen ist komplex und in der Praxis streitanfällig. Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) können neben der Fiktion eines Arbeitsverhältnisses mit dem Einsatzunternehmen weitere Folgen wie Bußgelder und Entzug von Erlaubnissen haben. Umso wichtiger ist es, alle Formen des Fremdpersonaleinsatzes laufend zu überwachen.
Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über fundierte arbeitsrechtliche und regulatorische Expertise im Bereich des Fremdpersonaleinsatzes. Sie unterstützen Unternehmen bei der Gestaltung der Verträge, führen Statusprüfungen durch und vertreten Mandanten gegenüber Aufsichtsbehörden oder in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen.
Tätigkeitsschwerpunkte der anwaltlichen Beratung im Zusammenhang mit Fremdpersonaleinsatz und Arbeitnehmerüberlassung:
Prüfung und Gestaltung von Werk-, Dienst- und Arbeitnehmerüberlassungsverträgen
Abgrenzung von echter Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung
Beratung zur Beantragung, Verlängerung oder Vermeidung einer AÜG-Erlaubnis
Risikoanalyse und Statusprüfung bestehender Vertragsverhältnisse
Vertretung in Prüfverfahren der Bundesagentur für Arbeit oder der Rentenversicherung
Unterstützung bei behördlichen Anordnungen, Bußgeldern oder Betriebsprüfungen
Entwicklung und Einführung von Compliance-Strukturen zum Fremdpersonaleinsatz
Beratung zur konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung und „Verleih zwischen Schwesterunternehmen“
Prozessvertretung bei Auseinandersetzungen um Scheinselbstständigkeit oder verdeckte Überlassung
Schulung von Personalverantwortlichen und Projektleitungen zu zulässigen Einsatzmodellen
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