Die Energiewende im Lichte des EU-Beihilfenrechts und der Energieregulierung.
Umweltrecht und Planungsrecht
Die Verwirklichung von Bau- und Infrastrukturvorhaben erfordert die Einhaltung zahlreicher, komplexer rechtlicher Anforderungen. Das Verfahrensrecht, insbesondere die Öffentlichkeitsbeteiligung, und materiell-rechtliche Fragen des jeweiligen Fachplanungsrechts, aber auch des Umweltrechts (Lärmschutz, Naturschutz, Wasserwirtschaft, Umweltverträglichkeit) setzen der Zulassung und Umsetzung entsprechender Vorhaben hohe Hürden.
GvW Graf von Westphalen berät seit vielen Jahrzehnten die Öffentliche Hand und private Unternehmen auf dem Gebiet des Umwelt- und Planungsrechts. Wir entwickeln pragmatische und genehmigungsfähige Lösungen, um Planungs- und Rechtssicherheit für Sie zu erreichen.
Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehört neben der Prozessvertretung insbesondere die verfahrensbegleitende Beratung:
in Planfeststellungsverfahren (insbesondere in den Bereichen Straßen, Gewässer, Flughäfen, Strom- und Gasleitungen)
in Raumordnungs- und Bauleitplanverfahren
in immissionsschutzrechtlichen Verfahren (insbesondere Anlagenzulassung)
in abfallrechtlichen Verfahren
im Zusammenhang mit Altlasten und Sanierungen
im Rahmen umweltrechtlicher Due Diligence- und Compliance-Prüfungen
Das GvW-Team im Umwelt- und Planungsrecht besteht aus hoch spezialisierten Anwältinnen und Anwälten. Wir vertreten Sie vor allen nationalen und europäischen Gerichten. Bei unserer Tätigkeit arbeiten wir eng mit Sachverständigen- und Planungsbüros zusammen. Durch unsere personelle Stärke und unsere Fachkompetenz sind wir in der Lage, auch hochkomplexen Großvorhaben erfolgreiche Lösungen zuzuführen.