Arbeitszeit und Überstunden

Arbeitszeitregelungen sind ein zentrales Thema im Arbeitsverhältnis. Fragen rund um die zulässige tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, die Einhaltung von Ruhezeiten, den Umgang mit Vertrauensarbeitszeit oder Rufbereitschaft sowie die Vergütung oder der Ausgleich von Überstunden führen in der Praxis häufig zu Konflikten. Spätestens seit der Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im Jahr 2022 steht fest, dass Arbeitgeber zur Einführung eines Systems zur vollständigen Arbeitszeiterfassung verpflichtet sind. Diese Entscheidung bringt erheblichen Handlungsbedarf mit sich.

Die Anwältinnen und Anwälte unserer Kanzlei unterstützen Unternehmen bei der Ausgestaltung von Arbeitszeitmodellen und bei der Einführung von digitalen Systemen zur Arbeitszeiterfassung. Dabei kombinieren wir unser arbeitsrechtliches Fachwissen mit einem tiefen Verständnis für moderne Arbeitswelten und betriebliche Anforderungen. 

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte in der Rechtsberatung zu Arbeitszeit und Überstunden:


Gestaltung von Arbeitszeitmodellen, Gleitzeit-, Schicht- oder Vertrauensarbeitszeitregelungen


Entwicklung von Überstundenregelungen und Vergütungsmodellen


Prüfung bestehender Arbeitszeitregelungen auf rechtliche Risiken und Optimierungspotenziale


Begleitung bei der Einführung technischer Arbeitszeiterfassungssysteme


Beratung zu mobiler Arbeit, Homeoffice und Arbeitszeitflexibilisierung


Gestaltung von Arbeitszeitregelungen in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen


Vertretung in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen zu Arbeitszeit und Überstundenvergütung


Schulung von HR-Teams und Führungskräften zum rechtskonformen Umgang mit Arbeitszeit


Unterstützung bei der Auswahl und Implementierung von Zeiterfassungslösungen


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Praxisgruppe Arbeitsrecht

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