Nachweisgesetz

Seit kurzem gelten deutlich verschärfte Anforderungen an die ordnungsgemäße Dokumentation arbeitsvertraglicher Abreden. Arbeitgeber müssen entsprechend der Vorschriften des Nachweisgesetzes (NachwG) ihre Beschäftigten über alle wesentlichen Arbeitsbedingungen informieren und diese schriftlich festhalten. Oft wird übersehen, dass dies nicht nur Neueinstellungen betrifft, sondern auch Änderungen bestehender Arbeitsverträge. Eine Missachtung der entsprechenden Pflichten kann zu Schadensersatzansprüchen und Beweisnachteilen, ggf. sogar zu Bußgeldern führen. Arbeitgeber können die Anforderungen aber auch als Chance zu einer transparenten Gestaltung und Prävention von Missverständnissen und vermeidbaren Auseinandersetzungen verstehen.

Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung in der Gestaltung von Arbeitsverträgen und beobachten laufend die aktuellen Entwicklungen, damit Sie in Ihrer Praxis schnell auf relevante Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung reagieren können. Wir beraten Sie sowohl bei der erstmaligen Erstellung von Arbeitsverträgen als auch bei Nachträgen im laufenden Arbeitsverhältnis und bringen gerne Ihren Standard-Arbeitsvertrag auf die Höhe der Zeit. Dabei bedenken wir selbstverständlich auch begleitende Fragen wie Formerfordernisse oder Aspekte des Datenschutzes.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte bei Fragen im Zusammenhang mit den Anforderungen des Nachweisgesetzes:


Erstellung, Aktualisierung und Prüfung von Arbeitsverträgen


Beratung zur Klauselgestaltung und Änderung von Arbeitsbedingungen


Umsetzung von Informationspflichten


Begleitung HR-interner Prozesse bzgl. Dokumentation


Beratung zu Formerfordernissen, DocuSign etc


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Praxisgruppe Arbeitsrecht

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