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Rechtsberatung zu den Betriebsratswahlen 2026
Zwischen dem 1. März und dem 31. Mai 2026 finden deutschlandweit die turnusmäßigen Betriebsratswahlen statt. Für Arbeitgeber wie auch für die Belegschaft sind diese Wahlen mehr als eine formalistische Pflicht: Sie entscheiden darüber, wer die Mitbestimmung im Betrieb und damit Themen wie Arbeitszeitmodelle, mobile Arbeit, Vergütungssysteme und Personalplanung künftig mitgestaltet. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren zahlreiche Reformen des Betriebsverfassungsrechts auf den Weg gebracht, etwa durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz, das Hinweisgeberschutzgesetz und die Digitalisierung arbeitsrechtlicher Abläufe. Das Entgelttransparenzgesetz wird die nächste Wahlperiode mitprägen.
Verstöße gegen die komplexen Wahlvorschriften können zur Anfechtung der Wahl führen, immensen administrativen Aufwand auslösen und straf- oder bußgeldbewehrte Folgen nach sich ziehen. Umso wichtiger ist es, frühzeitig Rechtssicherheit zu schaffen, Wahlfehler zu vermeiden und zugleich einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, der die Interessen aller Parteien respektiert.
Die Expertise unserer Anwältinnen und Anwälte
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in sämtlichen Bereichen des kollektiven Arbeitsrechts. Die Anwältinnen und Anwälte unserer Kanzlei begleiten Unternehmen aller Branchen von der Konzeption bis zur rechtskräftigen Feststellung des Wahlergebnisses. Wir beraten Wahlvorstände und Arbeitgeber gleichermaßen, moderieren bei Bedarf zwischen den Beteiligten und vertreten Sie in Beschluss- oder Anfechtungsverfahren vor den Arbeitsgerichten. Dank interdisziplinärer Teams decken wir neben den klassischen arbeitsrechtlichen Fragen auch IT-rechtliche, datenschutzrechtliche und betriebsorganisatorische Aspekte ab. Dazu zählen etwa die ggf. kommende Einführung digitaler Stimmabgabe-Tools, die Nutzung von Videokonferenzen für Wahlversammlungen oder die Einhaltung der DSGVO beim Umgang mit Wahlunterlagen.
Unser Beratungsangebot im Überblick
Wir unterstützen Sie umfassend entlang des gesamten Wahlprozesses:
Analyse der betriebsverfassungsrechtlichen Ausgangslage, Ermittlung der Betriebs-, Unternehmens- und Wahlstruktur, Prüfung von Konzern- und Gesamtbetriebsratsbezügen, Alternative Strukturen wie etwa unternehmenseinheitlicher Betriebsrat
Entwurf und Abstimmung der Wahlordnung, Erstellung sämtlicher Musterschreiben (Wahlausschreiben, Vorschlagslisten, Wahlniederschrift, Wahlausschlussbescheide)
Schulung der Personalabteilung und des Wahlvorstands (Präsenz oder virtuell) zu Fristen, Anfechtungsrisiken, Minderheiten- und Datenschutzrechten, Einsetzen digitaler Hilfsmittel
Begleitung beim Einsatz elektronischer Stimmabgabe, Validierung der eingesetzten Software, Datenschutz-Folgenabschätzung und Erstellung von Betriebsvereinbarungen
Konfliktprävention: Moderation zwischen Arbeitgeber und Wahlvorstand, Einbindung der Gewerkschaften, taktische Beratung bei strittigen Fragen (Wählerverzeichnis, Wahlverfahren, Schwellenwerte)
Vertretung in Eil- und Hauptsacheverfahren (§ 19 BetrVG) bei drohender Anfechtung sowie in Beschlussverfahren (Streitigkeiten über die Zusammensetzung des Wahlvorstands, Auslegung der Wahlordnung)
Beratung bei Fragen nach der Wahl: Prüfung des Wahlergebnisses, Dokumentation, Archivierung, Begleitung von Nach- oder Wiederholungswahlen, Schulungen für den neu gewählten Betriebsrat
Ihr Mehrwert
Unsere Mandantinnen und Mandanten profitieren von einer lückenlosen, rechtssicheren Begleitung und einem spürbaren Effizienzgewinn im Wahlablauf. Durch unsere präventive Beratung vermeiden Sie kostspielige Fehler, reduzieren das Risiko von Wahlanfechtungen und bewahren Ihre betriebliche Reputation. Gleichzeitig tragen wir dazu bei, dass die Wahl fair, transparent und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend durchgeführt wird. Dies ist ein entscheidender Faktor für das Vertrauen der Belegschaft und eine konstruktive Zusammenarbeit des künftigen Betriebsrats mit der Unternehmensleitung.
Aktuelles zu den Betriebsratswahlen 2026
Der Gesetzgeber plant weitere Erleichterungen für digitale Verfahren und eine Ausweitung des vereinfachten Wahlverfahrens für kleinere Betriebe. Schon jetzt müssen Arbeitgeber das Hinweisgebersystem und die neuen Mitbestimmungsrechte bei mobiler Arbeit berücksichtigen. Wir halten Sie über sämtliche Gesetzesinitiativen, Rechtsprechungen des Bundesarbeitsgerichts und Handlungsempfehlungen der Wahlbehörden auf dem Laufenden und passen Ihre Wahlunterlagen bei Bedarf kurzfristig an.
Ihr Kontakt
Gerne erörtern wir in einem unverbindlichen Erstgespräch Ihren konkreten Beratungsbedarf und entwickeln mit Ihnen einen maßgeschneiderten Fahrplan für die Betriebsratswahlen 2026. Unsere spezialisierten Anwältinnen und Anwälte in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart stehen Ihnen bundesweit zur Verfügung.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise, damit Ihre Betriebsratswahl 2026 zum Erfolg wird.
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