Rechtsberatung zum Betriebsrentenstärkungsgesetz

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) hat die betriebliche Altersversorgung in Deutschland grundlegend reformiert. Ziel des Gesetzes ist es, die Verbreitung und Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge – insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen – zu erhöhen und Versorgungslücken im Alter zu schließen. Das BRSG bringt zahlreiche Neuerungen mit sich, etwa die Einführung des Sozialpartnermodells („reine Beitragszusage“), die Förderung von Geringverdienern, verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen und neue Regelungen zur Entgeltumwandlung. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, bestehende Versorgungswerke zu überprüfen, neue Modelle zu implementieren und die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Fehler oder Versäumnisse können zu Haftungsrisiken führen.

Die Expertise unserer Anwältinnen und Anwälte

Wir verfügen über umfassende Erfahrung im Arbeitsrecht, Steuerrecht und Versicherungsrecht mit besonderem Fokus auf betriebliche Altersversorgung. Die Anwältinnen und Anwälte unserer Kanzlei beraten Unternehmen, Versorgungsträger, Sozialpartner und Arbeitnehmervertretungen zu allen Fragen rund um das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Wir begleiten Sie bei der Analyse und Optimierung bestehender Versorgungswerke, der Einführung neuer Modelle und der Kommunikation mit Mitarbeitenden. Durch interdisziplinäre Teams bieten wir Ihnen Lösungen, welche die verschiedenen rechtlichen Aspekte optimal verbinden.

Unser Beratungsangebot im Überblick

Wir unterstützen Sie umfassend bei der Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes:


Analyse der Auswirkungen des BRSG auf Ihre betriebliche Altersversorgung und Ihre Belegschaft


Überprüfung und Anpassung bestehender Versorgungswerke und Entgeltumwandlungsvereinbarungen


Beratung zur Einführung des Sozialpartnermodells und zur Gestaltung reiner Beitragszusagen


Unterstützung bei der Förderung von Geringverdienern und der Nutzung steuerlicher Vorteile


Erstellung und Überarbeitung von Betriebsvereinbarungen, Versorgungsordnungen und Informationsmaterialien


Begleitung bei der Kommunikation mit Mitarbeitenden, Betriebsrat und Versorgungsträgern


Vertretung in arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Streitigkeiten


Schulungen für HR, Management und Arbeitnehmervertretungen zu den neuen rechtlichen Anforderungen


 

Ihr Mehrwert

Unsere Mandanten profitieren von einer effizienten und zukunftsorientierten Begleitung bei der Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Durch unsere präventive Beratung vermeiden Sie Haftungsrisiken und nutzen staatliche Fördermöglichkeiten optimal aus. Gleichzeitig stärken Sie Ihre Attraktivität als Arbeitgeber.

Neueste Entwicklung: Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II)

Seit 2024/2025 gibt es jedoch eine wichtige Weiterentwicklung: Das sogenannte Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) wurde vom Bundeskabinett beschlossen und befindet sich im Gesetzgebungsverfahren. Ziel ist es, die betriebliche Altersversorgung weiter zu stärken, insbesondere für Geringverdiener und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen (Stand: September 2025). Die meisten Änderungen sollen ab 2026/2027 in Kraft treten. Es ist möglich, dass sich einzelne Details im parlamentarischen Verfahren noch ändern. Wir halten Sie dazu auf dem Laufenden.

Ihr Kontakt

Gerne erörtern wir in einem unverbindlichen Erstgespräch Ihren konkreten Beratungsbedarf und entwickeln mit Ihnen einen maßgeschneiderten Fahrplan für die Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Unsere spezialisierten Teams in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart stehen Ihnen gern zur Verfügung.

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