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Rechtsberatung zum Bundestariftreuegesetz
Das Bundestariftreuegesetz (BTtG) stellt Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, vor neue Herausforderungen. Ziel des Gesetzes ist es, die Einhaltung von Tarifverträgen und fairen Arbeitsbedingungen im Rahmen öffentlicher Aufträge sicherzustellen. Auftraggeber auf Bundesebene sind verpflichtet, nur solche Unternehmen zu berücksichtigen, die ihren Beschäftigten tarifvertraglich geregelte Mindeststandards bieten. Verstöße gegen die Vorgaben des BTtG können zum Ausschluss von Vergabeverfahren, zu Rückforderungen und zu erheblichen Reputationsschäden führen. Für Unternehmen ist es daher essenziell, die gesetzlichen Anforderungen frühzeitig zu kennen, umzusetzen und rechtssicher zu dokumentieren.
Die Expertise unserer Anwältinnen und Anwälte
Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Vergaberecht, Arbeitsrecht und Tarifrecht. Die Anwältinnen und Anwälte unserer Kanzlei beraten Unternehmen, öffentliche Auftraggeber und Verbände zu allen Fragen rund um das Bundestariftreuegesetz. Wir begleiten Sie bei der Prüfung und Umsetzung tariflicher Vorgaben, der Gestaltung von Nachweisen und Eigenerklärungen sowie der Kommunikation mit Vergabestellen. Durch interdisziplinäre Teams bieten wir Ihnen Lösungen, die die verschiedenen rechtlichen Aspekte optimal verbinden.
Unser Beratungsangebot im Überblick
Wir unterstützen Sie umfassend bei der Umsetzung des Bundestariftreuegesetzes:
Analyse der Auswirkungen des BTtG auf Ihr Geschäftsmodell und Ihre Vergabepraxis
Prüfung der einschlägigen Tarifverträge und deren Anwendbarkeit auf Ihr Unternehmen
Gestaltung und Anpassung von Nachweisen, Eigenerklärungen und Vertragsunterlagen
Beratung zu Kontroll- und Nachweispflichten gegenüber Vergabestellen
Unterstützung bei der Kommunikation mit Auftraggebern und Behörden
Begleitung bei der Einführung interner Compliance-Prozesse zur Sicherstellung der Tariftreue
Vertretung in vergaberechtlichen Streitigkeiten und Verfahren bei Vergabeprüfstellen und Gerichten
Schulungen für HR, Management und Vergabeteams zu den neuen rechtlichen Anforderungen
Ihr Mehrwert
Unsere Mandanten profitieren von einer effizienten Begleitung bei der Umsetzung des Bundestariftreuegesetzes. Durch unsere präventive Beratung vermeiden Sie Vergabesperren, Bußgelder und Reputationsverluste. Gleichzeitig stärken Sie Ihre Position in öffentlichen Ausschreibungen und schaffen die Grundlage für eine nachhaltige und faire Zusammenarbeit mit Auftraggebern und Beschäftigten.
Aktuelles zum Bundestariftreuegesetz
Das Bundestariftreuegesetz ist seit 2023 in Kraft und wird fortlaufend durch neue Ausführungsbestimmungen und Rechtsprechung konkretisiert. Wir halten Sie über alle relevanten Entwicklungen, behördlichen Vorgaben und Gerichtsentscheidungen auf dem Laufenden und passen Ihre Dokumente und Prozesse bei Bedarf kurzfristig an.
Ihr Kontakt
Gerne erörtern wir in einem unverbindlichen Erstgespräch Ihren konkreten Beratungsbedarf und entwickeln mit Ihnen einen maßgeschneiderten Fahrplan für die Umsetzung des Bundestariftreuegesetzes. Unsere spezialisierten Teams in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg und München stehen Ihnen bundesweit zur Verfügung.
Kontakt
Andreas Kössel und Axel J. Klasen stellen die wichtigsten Urteile im Arbeitsrecht vor.

Lernen Sie hier die Mitglieder unserer Praxisgruppe Arbeitsrecht kennen







