Urlaub und Krankheit

Die Themen Urlaub und Krankheit gehören zu den häufigsten Streitthemen im Arbeitsverhältnis. Hier treffen gesetzliche Vorgaben aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sowie europarechtliche Anforderungen auf betriebliche Realitäten. Fragen zur Übertragbarkeit von Urlaubstagen, zur Verjährung, zur Erkrankung während des Urlaubs oder zur Rückforderung von zu viel gewährtem Urlaub sind häufig Gegenstand arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen. Arbeitgeber müssen die Rechte und Pflichten im Krankheitsfall ebenso sicher beherrschen wie die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder die Möglichkeit zur Kündigung im Krankheitsfall.

Unsere Anwältinnen und Anwälte unterstützen dabei, Regelungen im Einklang mit aktueller Rechtsprechung und Betriebsrealität zu gestalten. Sie beraten dabei, Streitigkeiten zu vermeiden und vertreten bei Bedarf auch Ihre Interessen vor Gericht.

Schwerpunkte unserer anwaltlichen Beratung zu Urlaub und Krankheit:


Gestaltung und Prüfung von Urlaubsregelungen im Einklang mit Gesetz und Tarifvertrag


Beratung zur Übertragung, Verjährung und Abgeltung von Urlaubsansprüchen


Klärung von Fragestellungen bei Erkrankung während des Urlaubs


Prüfung und Umsetzung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und deren Anzweiflung


Beratung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und zu Wartezeiten


Unterstützung bei der Dokumentation und Organisation von Fehlzeiten


Beratung bei häufigen Kurzerkrankungen und Langzeiterkrankungen


Rechtliche Bewertung krankheitsbedingter Kündigungen


Begleitung bei betrieblichen Wiedereingliederungsmaßnahmen (BEM)


Schulungen für HR und Führungskräfte zu Krankheits- und Urlaubsrecht


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Praxisgruppe Arbeitsrecht

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