Arbeitsrechtliches Frühstücksseminar
Urlaub und Krankheit
Die Themen Urlaub und Krankheit gehören zu den häufigsten Streitthemen im Arbeitsverhältnis. Hier treffen gesetzliche Vorgaben aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sowie europarechtliche Anforderungen auf betriebliche Realitäten. Fragen zur Übertragbarkeit von Urlaubstagen, zur Verjährung, zur Erkrankung während des Urlaubs oder zur Rückforderung von zu viel gewährtem Urlaub sind häufig Gegenstand arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen. Arbeitgeber müssen die Rechte und Pflichten im Krankheitsfall ebenso sicher beherrschen wie die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder die Möglichkeit zur Kündigung im Krankheitsfall.
Unsere Anwältinnen und Anwälte unterstützen dabei, Regelungen im Einklang mit aktueller Rechtsprechung und Betriebsrealität zu gestalten. Sie beraten dabei, Streitigkeiten zu vermeiden und vertreten bei Bedarf auch Ihre Interessen vor Gericht.
Schwerpunkte unserer anwaltlichen Beratung zu Urlaub und Krankheit:
Gestaltung und Prüfung von Urlaubsregelungen im Einklang mit Gesetz und Tarifvertrag
Beratung zur Übertragung, Verjährung und Abgeltung von Urlaubsansprüchen
Klärung von Fragestellungen bei Erkrankung während des Urlaubs
Prüfung und Umsetzung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und deren Anzweiflung
Beratung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und zu Wartezeiten
Unterstützung bei der Dokumentation und Organisation von Fehlzeiten
Beratung bei häufigen Kurzerkrankungen und Langzeiterkrankungen
Rechtliche Bewertung krankheitsbedingter Kündigungen
Begleitung bei betrieblichen Wiedereingliederungsmaßnahmen (BEM)
Schulungen für HR und Führungskräfte zu Krankheits- und Urlaubsrecht
Kontakt
Wie Unternehmer Konflikte vermeiden und Handlungsspielräume sichern

Lernen Sie hier die Mitglieder unserer Praxisgruppe Arbeitsrecht kennen







