Arbeitsrecht für Führungskräfte

Führungskräfte stehen in einem komplexen Spannungsfeld zwischen Unternehmensinteressen und ihrer eigenen arbeitsvertraglichen Rolle. Während sie oftmals im „Arbeitgeberlager“ stehen und Arbeitgeberinteressen vertreten, sind sie auch ihrerseits Arbeitnehmer und kennen daher arbeitsrechtliche Fragestellungen aus unterschiedlichen Perspektiven. Eine Beratung in diesem Bereich muss die besonderen Anforderungen, die eine Führungsposition mit sich bringt, in die Betrachtung einbeziehen und noch stärker als bei anderen Fälle vor allem auch Fragen der Kommunikation und konstruktiven Konfliktlösung mitberücksichtigen. Führungskraftspezifische Fragestellungen sind oftmals anspruchsvoll, wie etwa besondere Vergütungsmodelle, die Bewertung von Zielvereinbarungen oder auch Haftungsfragen. Besonders dann, wenn eine Trennung unvermeidlich erscheint, ist mit zu bedenken, welch weitreichende Folgen und strategische Konsequenzen sich hieran knüpfen können.

Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten Führungskräfte in allen Phasen des Anstellungsverhältnisses – sei es bei der initialen Vertragsgestaltung, sei es bei Fragen der laufenden Tätigkeit bis hin zu Trennungsverhandlungen und etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzungen. Wir prüfen Texte zu Anstellungsverträgen, Zielvereinbarungen, Abwicklungs- und Aufhebungsvereinbarungen und fungieren als kompetente Ansprechpersonen, die sich auch mit der Interessenlage der anderen Seite auskennen.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte bei der arbeitsrechtlichen Beratung von Führungskräften


Verhandlung und Gestaltung von Anstellungsverträgen


Begleitung bei Trennungssituationen / Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen


Unterstützung bei allen Fragen variabler Vergütungsleistungen


Beratung zu persönlicher Haftung und Compliance Anforderungen


Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren


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Praxisgruppe Arbeitsrecht

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