Rechtsberatung zum Entgelttransparenzgesetz

Geschlechtsspezifische Lohnunterschiede zu beseitigen und die Lohngerechtigkeit in Unternehmen zu fördern – das ist das Ziel des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG), das zum 6. Juli 2017 in Kraft getreten ist. Es verpflichtet Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten, ihren Mitarbeitenden auf Anfrage Auskunft über die Kriterien und Verfahren zur Festlegung ihres Gehalts zu geben. Zudem müssen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten regelmäßig Berichte zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit erstellen. Die BAG-Rechtsprechung hat die Auskunfts- und Informationspflichten noch einmal verschärft. Auch die EU-Entgelttransparenzrichtlinie – EntgTranspRL, die bis spätestens zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen ist, erhöht den Handlungsdruck.

Sie sind daher nicht nur aus Vertrauens- und Imagegründen gefordert, frühzeitig bei sich eine faire und transparente Entgeltpraxis zu etablieren und zu dokumentieren. Unsere Anwältinnen und Anwälte aus der Praxisgruppe Arbeitsrecht unterstützen Sie dabei. Mit unserem Fokus in der Kanzlei auf Fair Work begleiten wir Sie bei dem Prozess, Ihre Entgeltstrukturen und -praktiken zu überprüfen und anzupassen – immer mit dem Ziel von diskriminierungsfreien Gehaltsstrukturen in Ihrem Unternehmen.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte


Rechtliche Überprüfung und Anpassung der Entgeltstrukturen und -prozesse


Beratung zur Entwicklung und Umsetzung objektiver und diskriminierungsfreier Kriterien und Verfahren zur Gehaltsfestlegung


Entwicklung von internen Richtlinien und Verfahren zur Entgelttransparenz


Unterstützung bei der Implementierung von Prozessen zur Bearbeitung von Auskunftsanfragen der Beschäftigten


Unterstützung bei der Erstellung und Veröffentlichung von Berichten zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit


Beratung zu datenschutzrechtlichen Aspekten bei der Verarbeitung und Weitergabe von Entgeltdaten


Unterstützung bei Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften


Vertretung in rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Entgelttransparenzgesetz


 

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    Fair Work

    Entgelttransparenz, Diversity, Mitbestimmung - zu diesen und weiteren Themen aus dem Bereich Fair Work beraten wir