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Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
Betriebsvereinbarungen sind ein zentrales Instrument der betrieblichen Mitbestimmung. Von Arbeitszeitmodellen über IT-Nutzung bis hin zu Restrukturierungen oder Mobile Work regeln sie das Zusammenwirken von Arbeitgeber und Betriebsrat. Doch jede Betriebsvereinbarung ist mehr als nur ein juristisches Dokument: Sie ist das Ergebnis komplexer Aushandlungsprozesse mit mitbestimmungsrechtlicher Tragweite.
Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung in der Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen. Sowohl in laufenden Arbeitsbeziehungen als auch im Kontext tiefgreifender Veränderungsprozesse begleiten wir Unternehmen durch den gesamten Abstimmungsprozess, führen die Verhandlungen und unterstützen dabei, konfliktvermeidende Vereinbarungen zu formulieren.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte bei der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen:
Strategische Beratung bei der Initiierung oder Anpassung von Betriebsvereinbarungen
Prüfung der Mitbestimmungstatbestände und rechtlichen Zulässigkeit geplanter Regelungen
Verhandlung von Betriebsvereinbarungen zu Arbeitszeit, Homeoffice, Mobile Work und Schichtmodellen
Gestaltung von Regelungen zur Nutzung von IT-Systemen, Datenschutz, KI und digitaler Überwachung
Betriebsvereinbarungen im Rahmen von Restrukturierungen, Betriebsänderungen und Personalmaßnahmen
Unterstützung bei der Moderation und Kommunikation im Verhandlungsprozess
Formulierung von Betriebsvereinbarungen
Beratung bei der Ablösung oder Kündigung bestehender Betriebsvereinbarungen
Vertretung im Einigungsstellenverfahren bei gescheiterten Verhandlungen
Schulung von Führungskräften zu Rechten und Pflichten aus Betriebsvereinbarungen
Kontakt
Andreas Kössel und Axel J. Klasen stellen die wichtigsten Urteile im Arbeitsrecht vor.

Lernen Sie hier die Mitglieder unserer Praxisgruppe Arbeitsrecht kennen







