Begleitung von Einigungsstellenverfahren

Wenn Arbeitgeber und Betriebsrat keine Einigung erzielen, wird die Einigungsstelle zum entscheidenden Instrument: Sie bringt beide Seiten an einen Tisch und schafft moderierend Klarheit mit verbindlicher Wirkung. Gerade bei komplexen Themen wie Umstrukturierungen, IT-Einführungen, Arbeitszeitregelungen oder Sozialplänen ist das Einigungsstellenverfahren oft der letzte Weg zur Verständigung. 

Unsere Anwältinnen und Anwälte bereiten Arbeitgeber systematisch auf das Einigungsstellenverfahren vor, entwickeln realistische Verhandlungspositionen und vertreten Ihre Interessen im Verfahren, Dabei agieren wir je nach Situation als rechtliche Berater im Hintergrund oder als aktive Verhandlungsführer.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Zusammenhang mit der Rechtsberatung in Einigungsstellenverfahren:


Beratung zur Zulässigkeit und Einleitung eines Einigungsstellenverfahrens


Entwicklung einer strategischen Verhandlungsposition für das Unternehmen


Erstellung rechtlicher Argumentationslinien zur Stärkung der Arbeitgeberseite


Vorbereitung und Auswahl geeigneter Beisitzer und Vorsitzender der Einigungsstelle


Begleitung der Verhandlungen – beratend oder als Vertretung im Verfahren


Analyse und rechtliche Bewertung von Vorschlägen und Schlichtungsentwürfen


Unterstützung bei der Dokumentation und Umsetzung der Einigung


Nachbereitung der Einigungsstelle und Integration der Ergebnisse in die betriebliche Praxis


Vertretung in gerichtlichen Verfahren zur Anfechtung von Einigungsstellenbeschlüssen


Schulung von HR-Teams und Führungskräften zur Rolle der Einigungsstelle im Mitbestimmungsprozess


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Praxisgruppe Arbeitsrecht

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