Rechtssicher umsetzen, schnell handeln, transparent reporten
Begleitung von Einigungsstellenverfahren
Wenn Arbeitgeber und Betriebsrat keine Einigung erzielen, wird die Einigungsstelle zum entscheidenden Instrument: Sie bringt beide Seiten an einen Tisch und schafft moderierend Klarheit mit verbindlicher Wirkung. Gerade bei komplexen Themen wie Umstrukturierungen, IT-Einführungen, Arbeitszeitregelungen oder Sozialplänen ist das Einigungsstellenverfahren oft der letzte Weg zur Verständigung.
Unsere Anwältinnen und Anwälte bereiten Arbeitgeber systematisch auf das Einigungsstellenverfahren vor, entwickeln realistische Verhandlungspositionen und vertreten Ihre Interessen im Verfahren, Dabei agieren wir je nach Situation als rechtliche Berater im Hintergrund oder als aktive Verhandlungsführer.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Zusammenhang mit der Rechtsberatung in Einigungsstellenverfahren:
Beratung zur Zulässigkeit und Einleitung eines Einigungsstellenverfahrens
Entwicklung einer strategischen Verhandlungsposition für das Unternehmen
Erstellung rechtlicher Argumentationslinien zur Stärkung der Arbeitgeberseite
Vorbereitung und Auswahl geeigneter Beisitzer und Vorsitzender der Einigungsstelle
Begleitung der Verhandlungen – beratend oder als Vertretung im Verfahren
Analyse und rechtliche Bewertung von Vorschlägen und Schlichtungsentwürfen
Unterstützung bei der Dokumentation und Umsetzung der Einigung
Nachbereitung der Einigungsstelle und Integration der Ergebnisse in die betriebliche Praxis
Vertretung in gerichtlichen Verfahren zur Anfechtung von Einigungsstellenbeschlüssen
Schulung von HR-Teams und Führungskräften zur Rolle der Einigungsstelle im Mitbestimmungsprozess
Kontakt
Das Jahr im Rückblick - Update zum Arbeitsrecht 2025. Das Wichtigste für den Personaler aus Gesetzgebung und Rechtsprechung.
Andreas Kössel und Axel J. Klasen stellen die wichtigsten Urteile im Arbeitsrecht vor.

Lernen Sie hier die Mitglieder unserer Praxisgruppe Arbeitsrecht kennen







