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Rechtsberatung zur EU-Richtlinie zur Plattformarbeit
Die EU-Richtlinie zur Plattformarbeit (Richtlinie - EU - 2024/2831) bringt grundlegende Veränderungen für Unternehmen, die digitale Plattformen zur Vermittlung von Arbeitsleistungen nutzen, sowie für die dort tätigen Plattformbeschäftigten. Ziel der Richtlinie ist es, die Arbeitsbedingungen dieser Beschäftigten zu verbessern, Scheinselbstständigkeit zu bekämpfen und Transparenz bei algorithmischen Steuerungsprozessen zu schaffen. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre Geschäftsmodelle, Vertragsgestaltungen und Compliance-Prozesse an die neuen Vorgaben anzupassen. Verstöße gegen die Richtlinie können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Es ist daher entscheidend, Risiken zu minimieren und frühzeitig Rechtssicherheit zu schaffen.
Expertise unserer Anwältinnen und Anwälte
Wir verfügen über umfassende Erfahrung im Arbeitsrecht, insbesondere an der Schnittstelle von Digitalisierung, Plattformökonomie und Beschäftigtenschutz. Die Anwältinnen und Anwälte unserer Kanzlei beraten Betreibende von Plattformen, Start-ups, klassische Unternehmen und Plattformbeschäftigte zu allen Fragen rund um die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Plattformarbeit. Wir begleiten Sie bei der rechtssicheren Gestaltung von Verträgen, der Statusfeststellung von Beschäftigten, der Einführung transparenter algorithmischer Steuerungsprozesse und der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben. Durch interdisziplinäre Teams bieten wir Ihnen Lösungen, die arbeitsrechtliche, IT-rechtliche und betriebsorganisatorische Aspekte optimal verbinden.
Unser Beratungsangebot im Überblick
Wir unterstützen Sie umfassend bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Plattformarbeit:
Analyse der Auswirkungen der Richtlinie auf Ihr Geschäftsmodell und Ihre Beschäftigtenstruktur
Statusfeststellung: Prüfung, ob Plattformbeschäftigte als Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer bzw. Selbstständige einzustufen sind
Gestaltung und Anpassung von Verträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und internen Richtlinien
Beratung zu Transparenzpflichten bei algorithmischen Steuerungs- und Überwachungsprozessen
Unterstützung bei der Umsetzung von Mitbestimmungsrechten und der Einbindung von Betriebsräten oder Arbeitnehmervertretungen
Datenschutzrechtliche Beratung, insbesondere im Hinblick auf die Verarbeitung von Beschäftigtendaten durch Plattformen
Vertretung in Statusfeststellungsverfahren, arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen und gegenüber Aufsichtsbehörden
Schulungen für HR, Management und Plattformbeschäftigte zu den neuen rechtlichen Anforderungen
Ihr Mehrwert
Unsere Mandantinnen und Mandanten profitieren von einer vorausschauenden Begleitung bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Plattformarbeit. Durch unsere präventive Beratung vermeiden Sie teure Fehlentscheidungen und minimieren Sie das Risiko von Statusfeststellungsverfahren und Bußgeldern. Gleichzeitig stärken Sie das Vertrauen Ihrer Plattformbeschäftigten und schaffen die Grundlage für eine nachhaltige und faire Zusammenarbeit.
Aktuelles zur EU-Richtlinie zur Plattformarbeit
Die EU-Richtlinie zur Plattformarbeit wurde im Jahr 2024 verabschiedet und muss bis spätestens 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Nationale Gesetzgebungsverfahren laufen bereits, erste Entwürfe liegen vor. Wir informieren Sie laufend über aktuelle Entwicklungen, neue Rechtsprechung und Handlungsempfehlungen der Behörden. Bei Bedarf passen wir Ihre Dokumente und Prozesse kurzfristig an die neuesten Anforderungen an.
Ihr Kontakt
Gerne erörtern wir in einem unverbindlichen Erstgespräch Ihren konkreten Beratungsbedarf und entwickeln mit Ihnen einen maßgeschneiderten Fahrplan für die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Plattformarbeit. Unsere spezialisierten Teams in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, und Stuttgart stehen Ihnen gern zur Verfügung.
Kontakt

Sind Plattformarbeiter Arbeitnehmer oder Selbständige? Dr. Markus Kappenhagen beleuchtet für das Expertenforum Arbeitsrecht (EFAR) die Entwicklung von der BAG-Rechtsprechung hin zur Verabschiedung der „Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit“ im November 2024.

Lernen Sie hier die Mitglieder unserer Praxisgruppe Arbeitsrecht kennen







