Minijobs und geringfügige Beschäftigung

Minijobs sind für Arbeitgeber ein bewährtes Instrument für flexible Beschäftigungsmodelle. Gleichzeitig unterliegen geringfügige Beschäftigungsverhältnisse einem besonderen gesetzlichen Regelungsrahmen, der regelmäßig angepasst wird. Die Grenzen zwischen kurzfristiger Beschäftigung, geringfügig entlohnter Tätigkeit und regulärem Teilzeitverhältnis sind oft fließend. Fehler bei der Einstufung, Entlohnung oder Meldung an die Sozialversicherung können zu erheblichen Nachforderungen und Bußgeldern führen. Mit Blick auf die Dynamisierung der Entgeltgrenze, Urlaubsansprüche, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und mögliche Scheinselbstständigkeit sollte eine arbeitsrechtliche Compliance stets gewahrt bleiben.

Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten umfassend zur rechtlichen Gestaltung von Minijobs. Wir unterstützen Unternehmen bei der ordnungsgemäßen Vertragsgestaltung, prüfen Statusfragen, beraten zur korrekten Meldung bei der Minijob-Zentrale und vertreten Mandanten bei Auseinandersetzungen mit Behörden oder im Rahmen von Betriebsprüfungen. 

Tätigkeitsschwerpunkte der anwaltlichen Beratung im Zusammenhang mit Minijobs und geringfügiger Beschäftigung:


Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen für Minijobber und kurzfristig Beschäftigte


Beratung zur Einhaltung der aktuellen Verdienstgrenzen (inkl. Dynamisierung)


Abgrenzung zu regulären Teilzeitverhältnissen und Scheinselbstständigkeit


Unterstützung bei der korrekten Meldung zur Minijob-Zentrale und Sozialversicherung


Beratung zu Urlaubsansprüchen, Entgeltfortzahlung und sonstigen arbeitsrechtlichen Pflichten


Prüfung der Arbeitszeiterfassung und Einhaltung des Mindestlohngesetzes


Begleitung bei Betriebsprüfungen durch Rentenversicherung oder Zoll


Beratung zu Kombination von Minijob und Hauptbeschäftigung


Schulung von HR-Abteilungen und Führungskräften zur rechtssicheren Minijob-Praxis


Vertretung in Streitfällen mit Sozialversicherungsträgern oder Aufsichtsbehörden


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