Am vergangenen Freitag hat der Bundesgerichtshof bekanntlich die Gründe für sein lange erwartetes Urteil zum Wissentlichkeitsausschluss in Insolvenzfällen veröffentlicht (Urt. v. 19.11.2025 - Az. IV ZR 66/25). Nachdem sich der erste Rauch gelegt haben wird, wird sich herausstellen, dass die Entscheidung zwar wesentliche Klarstellungen bringt, aber gleichzeitig zahlreiche sehr praxisrelevante Folgefragen offen lässt. Eines ist aber bereits jetzt klar: Bis zu ggf. noch zu erwartenden weiteren Klarstellungen durch den BGH wird die Entscheidung maßgeblichen Einfluss auf Deckungsprozesse und die Bewertung von Schadenfällen haben.
Dr. Wolfram Desch und Uli Hochdorfer ordnen das Urteil in den Gesamtzusammenhang der Darlegungs- und Beweislast im Deckungsprozess ein und geben praktische Tipps zur weiteren Schadensbearbeitung aus Sicht des Monitoring und Coverage-Anwalts.
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