In einem „Hauruckverfahren“ hat der deutsche Gesetzgeber noch vor der parlamentarischen Sommerpause einen Teil der Vorgaben aus der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU umgesetzt.
Rechtssicherheit für Betreiber und Grundstückseigentümer
Am 16. November 2024 sind mit der Novelle der 4. BImSchV Genehmigungserleichterungen für kleine Elektrolyseure in Kraft getreten.
Nach Erlass der zeitlich befristeten EU-Notfallverordnung im Jahr 2022 hat der europäische Gesetzgeber im Oktober 2023 auch seine Erneuerbare-Energien-Richtlinie reformiert.
Nachdem die EU-Kommission die beihilferechtliche Genehmigung für die Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes am 21. Juni 2024 erteilt hat, haben die Fernleitungsnetzbetreiber („FNB“) am 22. Juli 2024 (dem letzten Tag der verlängerten Frist) bei der Bundesnetzagentur ihren Antrag gemäß § 28q Abs. 2 EnWG für ein Wasserstoff-Kernnetz…
Seit dem 28. April 2024 ist die Unionsliste in Kraft. Erstmals umfasst die Liste auch 65 Elektrolyseure und Wasserstoffinfrastrukturprojekte.
Seit dem 28. April 2024 ist die neue Delegierte Verordnung (EU) 2024/1041 der Kommission (die „Unionsliste“) zur Verordnung (EU) 2022/869 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur (TEN-E Verordnung) in Kraft. Erstmals umfasst die Liste auch 65 Elektrolyseure und Wasserstoffinfrastrukturprojekte.
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) gewinnt auch in der Energiewirtschaft zunehmend an Bedeutung und kann einen wichtigen Beitrag leisten, um Effizienz, Zuverlässigkeit und Nachhaltigkeit der Energieversorgung zu verbessern und zum Umbau der Energiesysteme beizutragen.
Nach der RED III können die Mitgliedstaaten Infrastrukturgebiete ausweisen, in denen die Zulassungsverfahren für Speicher- und Netzvorhaben gestrafft werden. Die Umsetzung ins nationale Recht soll durch den neuen § 12j EnWG-E erfolgen.
Die Bundesregierung wird im Rahmen einer Carbon Management-Strategie die Grundlagen zur Nutzung und zur Speicherung von CO2 schaffen. Dafür hat sie am 6. Februar 2024 die Eckpunkte vorgelegt.
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 12. April 2024 die neuen Regelungen im EnWG zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes verabschiedet.
Der Bundestag hat am 14. März 2024 der Neufassung der Siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zugestimmt.
Mitte Januar 2024 hat die Bundesnetzagentur ein „Eckpunktepapier“ veröffentlicht, in dem sie ihre Vorstellungen für eine Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens skizziert. Das Eckpunktepapier ist vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils aus dem Jahr 2021 und der daraufhin erfolgten Novellierung des EnWG mitsamt der…
Die Bundesregierung hat sich am 5. Februar 2024 auf eine „Kraftwerksstrategie“ geeinigt. Danach sollen zunächst Kapazitäten von bis zu 10 GW an Gas-Kraftwerksleistung ausgeschrieben werden.
Nachdem die „Kraftwerksstrategie“ der Bundesregierung auch eine Erleichterung bei den Abgaben und Gebühren für den zur Elektrolyse benötigten Strom vorsieht, sollen nachfolgend die derzeit bestehenden Umlagen, Abgaben, Steuern und Entgelte dargestellt werden, die den Strombezug für die Wasserstofferzeugung in Elektrolyseuren verteuern.
Die novellierte 37. BImSchV wurde im Dezember 2023 von der Bundesregierung beschlossen. Sie legt fest, unter welchen Bedingungen der Strom zur Herstellung von RFNBO als vollständig erneuerbar gilt und der mit diesem Strom erzeugte Kraftstoff auf die THG-Quote angerechnet werden darf.
Mit dem am 29. Dezember 2023 in Kraft getretenen Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften will der Gesetzgeber die Weichen für eine klimafreundliche und zugleich krisensichere Umgestaltung der Stromversorgung stellen.
Am 28. Dezember 2023 ist im Bundesgesetzblatt das „Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften“ veröffentlicht worden.
Im Rahmen erneuter Anpassungen des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung werden die Zulassungsmöglichkeiten für Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien erweitert.
Der europäische Gesetzgeber hat eine weitere Reform auf den Weg gebracht, die zu einer Straffung der Planungsvorhaben rund um die Erneuerbaren Energien führen soll.
Mit Änderungen des Baugesetzbuchs (BauGB) gehen erweiterte Zulassungsmöglichkeiten für Anlagen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien einher. Insbesondere wird in bestimmten Bereichen die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen ohne vorhergehendes Bebauungsplanverfahren möglich.
Am 13.12.2022 hat der Bayerische Landtag das „Klimaschutzgesetz 2.0“ in Gestalt der Neufassung des bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften mit Wirkung zum 01.01.2023 beschlossen. Mit diesem Gesetzespaket soll eine grundlegende Neuausrichtung der bayerischen Klimapolitik erfolgen.
Im September dieses Jahres hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Vorschrift im Thüringer Waldgesetz, die eine Umwandlung von Waldgebieten zur Nutzung für Windenergieanlagen verbietet, verfassungswidrig und damit nichtig ist.
Am 17. November 2022 ist die „Verordnung zu regulatorischen Rahmenbedingungen für LNG-Anlagen“ der Bundesnetzagentur verkündet worden und am 18. November 2022 in Kraft getreten.
Erst vor kurzem haben sich die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, den Gasverbrauch im nächsten Winter um 15% (im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch der letzten fünf Jahre) zu reduzieren.
Bis 2030 soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch in Deutschland laut dem EEG 2023 auf mindestens 80 Prozent steigen.
In Bezug auf eine drohende Gasknappheit werden gegenwärtig unterschiedliche Szenarien diskutiert. Wie realistisch diese sind und welche Auswirkungen die (drohende) Gasknappheit auf gewerbliche Mietverträge haben kann, erörtert dieser Beitrag.
Aufgrund der seit einigen Monaten angespannten Situation auf dem Gasmarkt in der Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine hat die Bundesregierung am 30. März 2022 die Frühwarnstufe und am 23. Juni 2022 die Alarmstufe des auf der Internetseite des BMWK abrufbaren „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ ausgerufen.

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