Beihilfenrecht und Subventionsrecht
Wir beraten private und öffentliche Unternehmen verschiedenster Wirtschaftssektoren sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts umfassend im Beihilfen- und Subventionsrecht und vertreten unsere Mandanten in beihilfenrechtlichen Verfahren vor nationalen sowie Europäischen Gerichten und Behörden. Unser beihilfenrechtliches Team profitiert von den fachlichen Schnittstellen mit unserer wirtschaftsrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Praxis (insbesondere in den Bereichen M&A, Restrukturierung, Vergaberecht, Steuerrecht, IP/gewerblicher Rechtsschutz, Außenwirtschaftsrecht und öffentliches Wirtschaftsrecht) sowie den guten Kontakten unseres Brüsseler Büros zu den Europäischen Institutionen, vor allem zur Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission. Unsere Anwälte halten regelmäßig Vorträge/Seminare und veröffentlichen zu beihilfenrechtlichen Themen.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:
- Anmeldungs- und Antragsverfahren zur Gewährung bzw. Genehmigung von Beihilfen/Subventionen
- Rückforderungsverfahren
- Beihilfenrechtliche Compliance und beihilfenrechtliche Schulungen
- Konkurrentenklagen und -beschwerden gegen Beihilfen
- Beihilfenrechtliche Due Diligence und Lösungsstrategien zur Vermeidung von Rückforderungsrisiken oder Auflagen bei Unternehmenstransaktionen
- Vertretung gegenüber nationalen Behörden und der Europäischen Kommission
- Prozessführung vor nationalen Gerichten und den Unionsgerichten in Luxemburg
- Beihilfenrechtliche Beratung bei Infrastruktur- und Verkehrsprojekten
- Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen, Forschungskooperationen und Auftragsforschung
- Beihilfenrechtskonforme Gestaltung von Privatisierungen, ÖPP/PPP und Rekommunalisierungen
- Subventionsrechtliche Beratung von Unternehmen in der Krise
- Erstellen von Förderprogrammen
- Beihilfenrechtliche Gutachtertätigkeiten
- WTO-Antisubventionsrecht