Haben potentielle Anfechtungsgegner nach der mit Urteil vom 06. Mai 2021 verkündeten Rechtsprechungsänderung gehofft (und Insolvenzverwalter befürchtet), dass die Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO „tot“ sei, so hat sich diese Hoffnung (erwartungsgemäß) nicht begründet.
Die Rechtslage zur Frage der Zulässigkeit einer Kündigung des Bauvertrages aufgrund Insolvenzantragstellung des Werkunternehmers schien durch zwei inhaltliche übereinstimmende Entscheidungen des VII. und des IX. Zivilsenates des BGH zugunsten der Zulässigkeit geklärt zu sein.
Potentielle Schuldner versuchen, werthaltiges Vermögen zu sichern und vor dem Gläubigerzugriff zu schützen. Ein beliebtes Vorgehen ist dabei, auf Grundstücken ein lebenslanges Wohnrecht einzutragen. Dies hilft nach nunmehr gefestigter Rechtsprechung aber dann nicht, wenn der Eigentümer mit dem Wohnrechtsinhaber identisch ist.
Vertragsklauseln, die es einer Vertragspartei erlauben, sich vom Vertrag bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und/oder im Fall eines Insolvenzantrags oder der Insolvenzeröffnung allein aus diesem Grund zu lösen, sind in ihrer Wirksamkeit umstritten.
Die EU-Kommission hat am 07. Dezember 2022 einen Entwurf einer Richtlinie zur Harmonisierung der verschiedenen nationalen insolvenzrechtlichen Verfahrensordnungen vorgelegt.
Nachdem der IX. Zivilsenat mit seiner Entscheidung vom 06. Mai 2021 die Voraussetzungen unter denen ein Insolvenzverwalter im Rahmen der insolvenzrechtlichen Anfechtung erhaltene finanzielle Mittel vom Vertragspartner des Insolvenzschuldners zurückverlangen kann, verschärft hatte, hat er nunmehr mit drei kurzfristig hintereinander…
Im Mai 2021 richtete der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) seine bisherige Rechtsprechung zu den subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung gem. § 133 InsO neu aus (wir berichteten; dort auch Erläuterungen allgemeiner Natur zur Vorsatzanfechtung). Mit Urteil vom 10.02.2022 (Az.: IX ZR 148/19) hat der BGH sich erneut zur…
Die Konstellation der sog. Doppelsicherheiten, bei denen die später insolvente Gesellschaft der Darlehensgeberin (zumeist eine Bank) eine Sicherheit gibt (z.B. Globalzession) und andererseits der Gesellschafter sich verbürgt, sind in der Praxis häufig anzutreffen und auch regelmäßiger Gegenstand von veröffentlichter Rechtsprechung.
Sofern Vertragspartner einen Insolvenzantrag stellen, ist es regelmäßiger Reflex der anderen Seite, den Vertrag so schnell wie möglich zu beenden.
Mit einem aufsehenerregenden Urteil vom 6.5.2021 (IX ZR 72/20) hat der IX. Zivilsenat des BGH seine bisherige Rechtsprechung zu den subjektiven Voraussetzungen der insolvenzrechtlichen Vorsatzanfechtung gem. § 133 InsO geändert.
Nachdem die Bundesregierung bereits in der vergangenen Woche angekündigt hatte, alles Notwendige zu unternehmen, um die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie abzufedern, gibt es inzwischen bereits konkrete Vorschläge für die gesetzliche Einbettung dieser Maßnahmen.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz („BMJV“) hat bereits in einer Pressemitteilung vom 16.03.2020 angekündigt, dass zur Unterstützung von Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie in Notlage geraten sind, die Insolvenzantragspflicht vorübergehend ausgesetzt werden wird.
Der Gesetzgeber sieht die Notwendigkeit, in der derzeitigen Krise das System der Insolvenzanfechtung zeitlich begrenzt außer Kraft zu setzen. Die zeitliche Begrenzung orientiert sich dabei an der temporären Aussetzung der Insolvenzantragspflicht.
Die Regelungen zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zum Ausschluss von Insolvenzanfechtungsrisiken werden flankiert durch eine Erleichterung von Sanierungsfinanzierungen. Um Anreize für die Gewährung neuer Kredite zu setzen, sehen die neuen Regelungen sowohl in haftungs- als auch insolvenzanfechtungsrechtlicher Hinsicht…
Die Corona-Pandemie bringt schon jetzt viele Unternehmen an die Grenzen ihrer finanziellen Möglichkeiten. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz („BMJV“) hat daher bereits angekündigt, dass auf Grund der Corona-Pandemie die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt wird.
Die aktuelle Krise infolge der weltweiten Coronavirus (CoVid 19) Pandemie bedeutet infolge des Stillstandes vieler Wirtschaftskreisläufe für Unternehmen aller Größenordnungen in Deutschland enorme Zahlungsausfälle bei gleichzeitig weiter laufenden Kosten. Während einige Kostengruppen im Bereich Personal z.B. über Kurzarbeitergelder,…
Die Konjunkturdaten werden schlechter, die Anzeichen einer Krise mehren sich. In dieser Situation wähnen sich Lieferanten, die sich mit Eigentumsvorbehalten und Weiterverarbeitungs- sowie Weiterveräußerungsklauseln gegen die Insolvenzrisiken ihrer Vertragspartner ...
Will der Anfechtungsgegner in einem Anfechtungsprozess die vermutete Zahlungsunfähigkeit des Schuldners widerlegen, kann er dies durch Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens tun. Das Gericht ist auch ohne den Vortrag von konkreten Anknüpfungstatsachen ...
Werden Gesellschafterdarlehen innerhalb eines Jahres vor Antragstellung auf Insolvenzeröffnung zurückgezahlt, so kann der Insolvenzverwalter diese Rückzahlung anfechten, vgl. § 135 InsO. Da einzige Voraussetzung des Anspruches dabei die Rückzahlung ...
Der BGH hat erneut seine Rechtsprechung bestätigt, nach der Rechtsgeschäfte unter bestimmten Voraussetzungen mit zahlungsunfähigen Unternehmen selbst dann möglich sind, wenn der Vertragspartner um die Zahlungsunfähigkeit oder sogar um die Beantragung ...
Die bereits vergangenes Jahr befürchtete Verschärfung der Grunderwerbsteuerpflicht für sog. Share Deals in der Immobilienbranche scheint jetzt auf dem Weg zu sein. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat im März 2019 zugesagt, die entsprechenden Forderungen der Finanzministerkonferenz vollumfänglich aufzugreifen.
Das Bargeschäftsprivileg nach § 142 Abs. 1 InsO findet keine Anwendung auf die Anfechtung der anfänglichen Besicherung von Gesellschafterdarlehen nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Das hat der BGH in einem aktuellen Urteil entschieden.
Die Verschmelzung einer insolvenzreifen auf eine gesunde Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) kann zur Haftung der Gesellschafter der übernehmenden Gesellschaft wegen Existenzvernichtung führen.
In der Insolvenz von Fondsgesellschaften ist es mittlerweile Usus, dass der Insolvenzverwalter versucht, von den Fondsanlegern Ausschüttungen, die dieser während der Anlagephase erhalten hat, zurückzuerlangen. Eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen macht die Bedeutung dieses Anspruches in der Praxis deutlich. Nunmehr hat der BGH sich zu…
Art. 15 EuInsVO (a.F.) besagt, dass für die Wirkungen des Insolvenzverfahrens auf einen anhängigen Rechtsstreit über einen Gegenstand oder ein Recht der Masse ausschließlich das Recht des Mitgliedsstaats gilt, in dem der Rechtsstreit anhängig ist. Der EuGH präzisiert den Anwendungsbereich des Art. 15 der EuInsVO.
Der BGH klärt insolvenzrechtliche Folgen einer nach dem angeordneten Zustimmungsvorbehalt getroffenen Sicherungsvereinbarung und der Abtretung einer Sicherungsgrundschuld im Wege der Umschuldung.
In einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung haben die Geschäftsleiter des eigenverwalteten Unternehmens Aufgaben wahrzunehmen, die in einem Regelinsolvenzverfahren ein Insolvenzverwalter zu erfüllen hätte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun entschieden, dass die Geschäftsleiter deshalb für verfahrensspezifische Fehler auch wie ein…
Am 21.04.2018 sind die ergänzenden Regelungen zum Konzerninsolvenzrecht in Kraft getreten. Nachdem bereits im Juli 2017 die Regelungen zum europäischen Konzerninsolvenzrecht gültig wurden, hat der deutsche Gesetzgeber nachgezogen und neben der Übernahme der wesentlichen europäischen Regelungen (die Regelungen zum Koordinationsverfahren…
Vor wenigen Wochen hatte der Bundesgerichtshof darüber zu befinden, ob Masseverbindlichkeiten, die im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in der Regel vorrangig bedient werden, auch dann den allgemeinen Verjährungsregeln unterliegen, wenn dem Insolvenzverwalter mangels hinreichender liquider Mittel (vorrübergehend) eine Zahlung nicht möglich…
BGH: Passiva II sind bei der Zahlungsunfähigkeitsprüfung zu berücksichtigen Im Vorfeld der Insolvenz von Unternehmen ist die Feststellung des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit von grundlegender Bedeutung für den Beginn der Insolvenzantragspflicht. Bisher war umstritten, ob auch die in den nächsten 3 Wochen nach dem Stichtag fällig…