Was tun, wenn ein Aufsichtsratsmitglied die Beschlussfähigkeit des Aufsichtsgremiums torpediert, in dem es Sitzungen wegen unliebiger Beschlussfassungen fernbleibt?
Fällt der Bilanzgewinn einer Gesellschaft aufgrund unrichtiger Rechnungslegung höher aus und hätte der Abschlussprüfer dies bei pflichtgemäßem Verhalten erkennen können, ist er zum Ersatz des „zu viel“ ausgeschütteten Bilanzgewinns verpflichtet.
Tritt der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH eine Forderung der GmbH & Co. KG an sich selbst ab, bedarf es einer Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB in seinem Verhältnis zur zedierenden KG.
Der Burgfrieden zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) zum eingeschränkten Vorrang der spezialgesetzlichen Prospekthaftung könnte von nur kurzer Dauer gewesen sein. Für Verkaufsprospekte, die nach dem 31.5.2012 veröffentlicht wurden, prescht nun erneut der XI. Senat vor.
Nach Auffassung des OLG Düsseldorfs haften Organe eines Kartellanten für Schäden, die diesem aufgrund kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche entstehen, wobei die Verjährung erst mit Beendigung des Kartells beginne. Eine Haftung für kartellrechtliche Verbandsgeldbußen bestehe dagegen nicht.
Auf Initiative des II. Zivilsenats am Bundesgerichtshofs (BGH) wurde die grundlegende Rechtsprechungsänderung des XI. Senats zum Vorrang der spezialgesetzlichen Prospekthaftung aufgeweicht: Jedenfalls Gründungsgesellschafter mit Vertriebsverantwortlichkeit können nun doch wegen Prospekthaftung im weiteren Sinne in Anspruch genommen werden…
Um auf dem Kapital- und Beteiligungsmarkt sich bietende Gelegenheiten rasch, flexibel und erfolgreich ausnutzen zu können, ist es ein weit verbreitetes und probates Mittel, den Vorstand einer Aktiengesellschaft bzw. die Geschäftsführung einer GmbH zur Ausnutzung eines sogen. „genehmigten Kapitals“ zu ermächtigen.
Der Abschlussprüfer der deutschen „P&R-Vertriebsgesellschaften“ haftet Anlegern wegen der Erstellung der Jahresabschlussprüfung nicht auf Schadenersatz aus Prospekt- oder Expertenhaftung.
Trotz der wegweisenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19.1.2021 wurde in der obergerichtlichen Rechtsprechung versucht, Gründungsgesellschafter jedenfalls dann haften zu lassen, wenn sie nicht an der Komplementärin der Fondsgesellschaft beteiligt waren. Diesem Versuch erteilte der 11. Senat des BGH nun eine ausdrückliche…
In einem Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) entfaltet auch ein unzulässiger Vorlagebeschluss Bindungswirkung. Das Oberlandesgericht (OLG) hat keine Befugnis, den landgerichtlichen Vorlagebeschluss durch eigenständige Konkretisierungen zu ersetzen.
In bemerkenswerter Klarheit hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Gründungsgesellschafter von Fondsgesellschaften wegen des Vorrangs spezialgesetzlicher Regelungen für Prospektfehler nicht aus Prospekthaftung im weiteren Sinne haften.
Anlegerkommanditisten können Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Aufklärung beim Erwerb ihrer Beteiligung nicht gegenüber einem Erwerber des Kommanditanteils eines Gründungsgesellschafters geltend machen.
Nach aktueller Gesetzeslage kann zwar die Satzung einer Aktiengesellschaft vorsehen oder den Vorstand dazu ermächtigen vorzusehen, dass die Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer…
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Unternehmen sind unübersehbar, wenn auch in Intensität und Umfang durchaus unterschiedlich. Sie begründen für die Unternehmensorgane (Geschäftsführung, Aufsichtsrat, ggf. Beirat) dennoch durchweg erhöhte Anforderungen. Dies gilt insbesondere in wirtschaftlicher, aber auch in rechtlicher Hinsicht.
Anleger müssen vor ihrem Beitritt regelmäßig nicht darüber aufgeklärt werden, dass etwaige Pflichtwidrigkeiten maßgebender Personen das Anlagekonzept gefährden oder vereiteln können ...
Aufsichtsratsmitglieder müssen sich zukünftig im Fall etwaiger eigener Pflichtverletzungen darauf einstellen, dass gegen sie gerichtete Schadenersatzansprüche der Aktiengesellschaft erst zum denkbar spätest möglichen Zeitpunkt verjähren.
Die Frage, ob sich ein Vorstandsmitglied, der ein Geschäft ohne die erforderliche Zustimmung des Aufsichtsrats vorgenommen hat, entlastend darauf berufen kann, der Aufsichtsrat hätte zugestimmt, ist umstritten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Frage geklärt.
In welchen Fällen sich Anleger im Rahmen einer Schadenersatzklage wegen Verlusten einer von ihnen gezeichneten und notleidenden Kapitalanlage die Gewinne einer von ihnen gehaltenen gewinnbringenden Beteiligung anrechnen lassen müssen, hat nun der III. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) präzisiert.
Stellen Vorstände einer Aktiengesellschaft (AG) in deren Namen einer Bank dingliche Sicherheiten zur Besicherung von bankseitig an Aktionäre ausgegebene Darlehen, machen sie sich schadenersatzpflichtig, wenn zum Zeitpunkt der Besicherung bei vernünftiger kaufmännischer Betrachtung absehbar war, dass die Aktionäre die Darlehen nicht…
Kommt ein hierzu aufgeforderter GmbH-Gesellschafter der Einzahlung seiner Einlage für den auf ihn entfallenden Geschäftsanteil nicht rechtzeitig nach, kann die Gesellschaft ihm gemäß § 21 Abs. 1 GmbHG unter Androhung seines Ausschlusses aus der Gesellschaft per eingeschriebenem Brief eine erneute Zahlungsaufforderung mit Nachfristsetzung…
Ein Anleger, der sein Kapital in eine geschlossene Beteiligung in Form eines Schiffsfonds investiert und aufgrund dessen negativen wirtschaftlichen Verlaufs (weitgehend) verloren hat, kann von seinem Anlagevermittler oder den Emittenten keine Rückabwicklung deshalb verlangen, weil die in dem Emissionsprospekt enthaltene Widerrufsbelehrung…
In Prozessen wegen vermeintlicher Falschaufklärung über die Risiken geschlossener Beteiligungen führen Anleger regelmäßig an, sie seien durch die Prospektangaben über die Höhe der sogenannten „Weichkosten“ im Unklaren gelassen worden. Der BGH hatte nun erneut Anlass klarzustellen, dass dieser Einwand schon dann unbeachtlich sein kann,…
Streitig ist zwischen uneinigen Gesellschaftern oder Gesellschaftergruppen oftmals, ob die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht in Bezug auf einzelne (Geschäftsführungs-)Maßnahmen ein bestimmtes Abstimmungsverhalten der jeweils anderen Gesellschafter gebietet. Dies kann jedoch wegen der grundsätzlichen Stimmrechtsausübungsfreiheit…
Im Zusammenhang mit Rückabwicklungsbegehren wegen notleidender Kapitalanlagen wurden zum Zwecke der Verjährungshemmung in tausenden von Fällen Güteanträge bei staatlich anerkannten Gütestellen eingereicht. Vielfach könnte dies rechtsmissbräuchlich erfolgt sein, so der Bundesgerichtshof.
Die Einziehung eines GmbH-Anteils vernichtet den eingezogenen Geschäftsanteil, lässt das Stammkapital der GmbH jedoch unberührt. Die Folge ist eine § 5 Abs. 3 S. 2 GmbHG widersprechende Divergenz zwischen der Summe der Nennbeträge der (verbliebenen) Geschäftsanteile und dem Stammkapital. Der BGH hat nunmehr entschieden, dass dies nicht…
Werden in der Hauptversammlung einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft (AG) ein oder mehrere Beschlüsse gefasst, für den das Gesetz eine Dreiviertel- oder größere Mehrheit bestimmt, müssen nicht diesem Mehrheitserfordernis unterfallende sonstige Beschlüsse nicht durch eine notariell aufgenommene Niederschrift der Verhandlung…
Schließt der Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG) Austauschverträge mit einer GmbH, deren Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer (künftiges) Vorstandsmitglied der AG ist wird, so sind diese wegen fehlerhafter Vertretung der AG nichtig und gewährte Leistungen der AG zurück zu erstatten.
Wird in der Hauptversammlung einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft (AG) auch nur ein Beschluss gefasst, für den das Aktiengesetz (AktG) wenigstens eine Dreiviertelmehrheit vorsieht, wie es bei einem satzungsändernden Beschluss der Fall ist, muss die gesamte Niederschrift der Hauptversammlung notariell aufgenommen werden.
Eine beratende Bank, die selbst nicht Vertragspartnerin eines von ihr empfohlenen Währungsswap-Vertrages ist, muss einen in Fremdwährungsdarlehen und einfachen Swap–Geschäften erfahrenden Kunden nicht über den anfänglichen negativen Marktwert des Vertrags aufklären. Dies jedenfalls dann nicht, wenn die Gewinnchancen des Vertrags, also…
Ende Juli 2014 hatte das Bundesministerium für Finanzen den Referentenentwurf der Bundesregierung für ein Kleinanlegerschutzgesetzes vorgestellt. Am12.11.2014 wurde nun der leicht veränderte Entwurf vom Bundeskabinett verabschiedet. Emittenten von Vermögensanlagen müssen sich danach auf verschärfte Rahmenbedingungen bei der…